Durch die Gebührenerhöhung reagiert der Bund auf die erheblich gestiegenen Kosten sowohl für die Herstellung als auch bei den ausstellenden Behörden. Der Bundesrat hat die „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen“ beschlossen. Die Verordnung soll sicherstellen, dass die Gebühren für den Personalausweis die Kosten der Aufgabenerfüllung decken.
Für einen neuen Personalausweis werden bei Personen ab dem 24. Lebensjahr künftig 46 Euro fällig. Bisher kostete dieser Ausweis 37 Euro. Der Personalausweis gilt dann zehn Jahre.
Wer unter 24 ist, zahlt für seinen Personalausweis jetzt 27,60 Euro (bisher: 22,80 Euro). In dieser Altersgruppe gilt der Ausweis sechs Jahre. Umgerechnet auf die Gültigkeitsdauer liegt die Gebühr damit künftig einheitlich bei 4,60 Euro pro Jahr.