Nicht immer entsprechen Wohnungen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz. Fehlender Strom, Feuchtigkeitsschäden, kein ausreichender Schutz gegen Witterungseinflüsse, eine unzureichende Wasserversorgung oder Beheizung sowie nicht ordnungsgemäß funktionierende Aufzüge, Treppen oder Beleuchtungsanlagen können die Nutzung einer Wohnung erheblich beeinträchtigen und im Alltag zu Belastungen führen. In solchen Fällen kann die Wohnungsaufsicht der Stadt Nettetal tätig werden.
Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, Mieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass Wohnraum wieder in einen Zustand versetzt wird, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Voraussetzung für ein Tätigwerden der Behörde ist, dass die Mängel nicht durch die Bewohner selbst verursacht wurden. Zudem sind vor einer Einschaltung der Wohnungsaufsicht die Vermieterin oder der Vermieter über die bestehenden Mängel zu informieren und unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung aufzufordern. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Wohnungsaufsicht im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse tätig werden.
Nach Eingang eines Antrags prüft die Wohnungsaufsicht jeden Sachverhalt sorgfältig, häufig auch durch eine Besichtigung vor Ort. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel angeordnet und darauf hingewirkt, dass der Wohnraum wieder ordnungsgemäß und gesetzeskonform genutzt werden kann. Wer den Eindruck hat, dass die eigene Wohnung nicht den Mindestanforderungen des Wohnraumstärkungsgesetzes entspricht, kann einen Antrag bei der Wohnungsaufsicht stellen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind über die städtische Internetseite https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/wohnraumstaerkung# erhältlich.