Hundesteuer in Schwalmtal Bevor es teuer wird: Hunde anmelden

Schwalmtal · Schwalmtaler Hundebesitzer*innen werden gebeten, ihre Hunde bis Ende Mai anzumelden – sonst drohen Bußgelder.

  Noch bis zum 31. Mai nimmt die Gemeinde Schwalmtal verspätete Anmeldungen von Hunden an, ohne ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Noch bis zum 31. Mai nimmt die Gemeinde Schwalmtal verspätete Anmeldungen von Hunden an, ohne ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Foto: pixabay

Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwalmtal sind Hundehalter*innen verpflichtet, gehaltene Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt steuerrechtlich anzumelden. Sollten Bürger*innen einen oder mehrere Hunde halten, die noch nicht zur Hundesteuer angemeldet sind, dann sind diese verpflichtet, die Anmeldung unverzüglich nachzuholen.

Eine Anmeldung kann direkt auf www.schwalmtal.de unter Hundesteuer | Gemeinde Schwalmtal vorgenommen werden. Alternativ ist eine Anmeldung auch vor Ort im Rathaus beim Bürgerservice möglich.

Bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung der Hunde kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Für alle verspäteten Anmeldungen, die noch bis zum 31. Mai 2024 bei der Gemeinde Schwalmtal eingehen, wird von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abgesehen.

Der erste Hund kostet 80 Euro im Jahr, zwei Hunde kosten jeweils 120 Euro und für drei oder mehr Hunde werden jeweils 150 Euro fällig. Für einen gefährlichen Hund müssen 600 Euro, für zwei gefährliche Hunde je 720 Euro sowie für drei oder mehr Hunde je 840 Euro entrichtet werden. Ein höherer Steuersatz gilt auch für Hunde bestimmter Rassen (Erster Hund: 300 Euro, zwei Hunde: 360 Euro je Hund, drei Hunde: 420 Euro je Hund). Die Gemeinde kann jederzeit den Bestand an Hunden im Gemeindegebiet durch Begehungen und Befragungen zählen.

Steuerbefreit werden können Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Dafür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, dem stattgegeben wird, wenn der Hund, für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, auch für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist. Es gibt auch auf Antrag eine Steuerermäßigung für Wachhunde, Hofhunde, Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde, Hunde bestimmter Rassen sowie für Empfänger*innen von Hilfen zum Lebensunterhalt, Bürgergeld, Grundsicherung sowie einkommensmäßig gleichgestellten Personen.

Bei Fragen gibt das Steueramt der Gemeinde Schwalmtal, Elvira Eisbrüggen, unter 02163/ 946-114 Auskunft.