Trotz Kritik bleibt es beim bisherigen Vorhaben FOC: Stadt und Douvil gehen in die Planung

DUISBURG/München · Mit Beginn dieser Woche startet das gemeinsame Planungsteam der Stadt Duisburg und der Douvil GmbH in die entscheidende Phase der Planungen und der Baurechtsschaffung. Dies wurde auf einer Pressekonferenz im Rahmen der Immobilienmesse Expo Real in München bekanntgegeben.

Trotz heftiger Kritik (siehe Seite 1) hat sich der Rat der Stadt Duisburg am 29. September mit deutlicher Mehrheit für den Bau des Duisburger Outlet Centers Douvil ausgesprochen. Die Planung geht weiterhin von rund 25.000 Quadratmeter Verkaufsfläche mit rund 120 Geschäftseinheiten aus. Wie die Stadt mitteilt, bleiben die bekannten Grundparameter auch nach der Auswertung vieler Einwände unverändert. Im Focus der Planungsphase stünden die nachbarschaftskonforme Lösung des Themas Störfallverordnung und des Themas Einzelhandelsverträglichkeit.

Douvil-Geschäftsführer Carsten Grauel äußerte sich in diesem Zusammenhang zuversichtlich, dass mit den Grillo-Werken eine „für beide Seiten vernünftige Antwort auf die Fragen zur Störfallverordnung“ gefunden werde.

Weitere aktuelle Schwerpunkte des Projektes seien letzte Klärungen zur Verkehrskonzeption und die Implementierung eines baurechtsgemäßen Mietersozialplanes für ein sozialverträgliches Umsetzungsmanagement für die noch rund 125 verbliebenen Mietparteien in der Zinkhüttensiedlung. Grauel: „Wir gehen davon aus, dass dies bis zum Jahresende erfolgt sein wird. Dieser Zeithorizont gilt auch für alle anderen Verfahrensunterlagen.“ Im Frühsommer 2015 solle die Baurechtsschaffung abgeschlossen sein.

Kritiker des FOCs am Standort Hamborn hatten zuletzt häufig Duisburger Altstadt als Alternativstandort ins Spiel gebracht. Für Douvil-Chef Grauel ist das keine Option. „Ein funktionierendes Outlet setzt ein stringentes Management voraus. Das bedeutet, innerhalb des Outlets gilt das Hausrecht. Die Umsetzung ist daher nur dann möglich, wenn die Grundstücke in das Eigentum des Betreibers übergehen. Das betrifft auch die Hoheit über die öffentlichen Flächen. Um das umzusetzen, müssen seitens der Stadt umfassende Sanierungs- und Entwicklungsplanungen angestoßen und durchgeführt werden. Nach unserer Einschätzung ist dafür ein Zeithorizont von mindestens zehn Jahren anzusetzen, um den gesetzlichen Vorgaben für derartige Planungen Genüge zu tun. Dieser Zeithorizont ist für uns keine Perspektive. Unsere Planungen begannen vor etwa 4 Jahren, die Vorplanungen der Stadt begannen bereits früher. Über die bis dahin geltenden Rahmenbedingungen sind keine Aussagen machbar. Von einem alternativen Standort können wir daher nicht sprechen.“

(Niederrhein Verlag GmbH)