Vier Monate bevor die Grundsteuerreform umgesetzt werden muss, erklärten Andreas Schürings, Leiter des Fachbereichs Steuern und Grundbesitzabgaben, und Stadtkämmerer Michael Heck gemeinsam mit Oberbürgermeister Felix Heinrichs, welche Auswirkungen sich durch die Anwendung des Bundesmodells in NRW für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke in Mönchengladbach ergeben und was die nächsten Schritte der Verwaltung sind. „Wer jetzt mehr bezahlen muss, hat jahrelang vorher profitiert“, so Stadtkämmerer Michael Heck. Für viele gehe es nur um ein paar Euro und Cent, manch einer müsse aber auch tiefer in die Tasche greifen und sei verständlicherweise nicht begeistert. „55 Prozent der Betroffenen haben eine geringere Belastung als vorher, 45 Prozent eine höhere“, so Andreas Schürings, der sich seit Monaten mit dem Thema beschäftigt. Grund für die Reform sei, dass sämtliche Messwerte sich an Gegebenheiten von 1964 orientiert hätten, so Heck, dabei seien die Berechnungen, zum Beispiel wenn eine Fabrik zu einem Wohngebäude umgebaut worden sei, nicht mehr aktuell. Da habe es in vielen Fällen deutliche Wertsteigerungen gegeben. Das sei nicht gerecht.
Die Grundsteuer berechnet sich nach dem neuen – und dem alten – Recht aus der Multiplikation des Grundsteuerwertes, dem Steuermessbetrag und dem Hebesatz. Neubewertet worden sind unbebaute Grundstücke, Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke (zum Beispiel Ladenlokal + Mietwohnung) und sonstige bebaute Grundstücke. Da die Stadt der Politik weiterhin einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B für Wohnen und Gewerbe, von 797 statt bisher 620 Prozent, vorschlagen will, kann es für manche Hauseigentümer teurer werden. Für Einfamilienhausbesitzer würde das im Durchschnitt eine Mehrbelastung von 196,50 Euro jährlich bedeuten. Alternativ hätte die Stadt die Möglichkeit, niedrigere Hebesätze für Wohngrundstücke und höhere für Gewerbeimmobilien anzusetzen.
Ziel der Reform sei eine fairere Berechnung umzusetzen, aber gleichzeitig die Grundsteuereinnahmen für die Kommune gleich zu halten, so Heck. Bei der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft soll der Hebesatz von 240 auf 459 Prozent steigen. Betroffen sind 3 547 Immobilien. Die städtischen Einnahmen liegen dann bei 179 400 statt bisher 194 000 Euro.
Mit 88 033 Messbeträgen für Grundstücke bei der Grundsteuer B, die für alle unbebauten und bebauten Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, erhoben wird, ist dieser Posten deutlich wichtiger für die Kommune. Hier erwartet die Stadt für 2025 Einnahmen von rund 63,15 Millionen Euro, 2024 sind es 62,52 Millionen, also etwa gleich viel. Bliebe der Hebesatz unverändert bei 620 Prozent, würde das ein Minus von mehr als 12 Millionen Euro im Haushalt bedeuten.