Experten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit beantworten Fragen zur Organspende Wille des Verstorbenen hat immer Vorrang

Mönchengladbach · Viele Leser nutzten die Chance, sich während unserer Telefonaktion bei Experten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) über die Möglichkeit einer Organspende nach dem Tod zu informieren.

Es gibt viel zu wenig Organspenden. Wer zu Lebzeiten eine Entscheidung zur Organspende trifft schafft Klarheit - auch für die Angehörigen.

Foto: BIÖG

Die Leserinnen und Leser hatten Fragen vor allem zur Dokumentation des eigenen Willens, zu Altersgrenzen und zum Prozess der Transplantation. Hier eine Übersicht über die Fragen und Antworten:

Ich bin 81 Jahre alt. Könnte ich überhaupt noch Organe spenden?

Ja, denn praktisch kann niemand zu alt für eine Organspende sein. Denn sowohl die Nieren als auch die Leber können wesentlich länger funktionieren als ein Mensch leben kann. Das hängt damit zusammen, dass beide Filterorgane sich immer wieder regenerieren.

Ich weiß von meinen Eltern, dass sie sich nichts sehnlicher wünschen als zu Hause zu sterben. Damit würde sich die Frage einer Organspende gar nicht stellen, oder?

Eine Voraussetzung für die Organentnahme bei Verstorbenen ist der Hirntod. Das heißt, die Funktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms sind unwiderruflich erloschen. Damit die potenziellen Spende-Organe funktionsfähig bleiben, muss das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden. Das funktioniert nur auf einer Intensivstation. In den allermeisten Sterbefällen tritt jedoch der Herzstillstand vor dem Hirntod ein.

Kann ein hirntoter Mensch nicht doch wieder ins Leben zurückkehren?

Auch wenn mit intensivmedizinischen Maßnahmen das Herzkreislaufsystem aufrechterhalten werden kann, wird nach dem Hirntod das Hirngewebe nach und nach vollständig abgebaut. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen.

Wer entscheidet, ob einem Toten Organe entnommen werden dürfen?

Im Idealfall hat das die verstorbene Person bereits zu Lebzeiten getan und ihren Willen zum Beispiel auf einem Organspendeausweis, im Organspende-Register oder in einer Patientenverfügung dokumentiert. Wenn nicht, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.

Wozu das Organspende-Register? Ich habe doch meinen Spendeausweis.

Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen kann oder nicht auffindbar ist, ist das Organspende-Register immer verfügbar. Im Ernstfall kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus jederzeit darauf zugreifen. Ihr Selbstbestimmungsrecht wird gewahrt und Ihre Angehörigen sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte werden entlastet.

Wenn ich sterbe, ist mir doch egal, was mit meinen Organen passiert. Das können meine Kinder entscheiden. Was spricht dagegen?

Natürlich können Sie das so sehen. Bitte bedenken Sie aber, dass Ihre Kinder im Fall des Falles die Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme in einer für sie ohnehin schweren Situation treffen müssen. Das ist sehr belastend.

Welches Organ wird am meisten gebraucht?

Derzeit warten in Deutschland rund 8 260 Menschen auf ein Spendeorgan. Die meisten benötigen eine Niere. Pro Tag sterben im Durchschnitt drei Menschen, weil kein passendes Organ rechtzeitig zur Verfügung steht.

Wie lange hält sich eine Niere im fremden Körper?

Von 100 transplantierten Nieren funktionieren fünf Jahre nach der Operation noch 75.

Ist es möglich, nur bestimmte Organe für eine Spende freizugeben?

Ja, Sie können festlegen, welche Organe oder Gewebe Sie spenden würden und welche nicht.

Mein Onkel steht auf einer Warteliste für eine Nierentransplantation. Woher würde er die Niere bekommen?

Die Stiftung Eurotransplant vermittelt und koordiniert den internationalen Austausch aller Spenderorgane in einem Verbund aus acht europäischen Ländern: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und Ungarn. Eurotransplant gleicht die Merkmale von Patienten, die auf eine Organtransplantation warten, mit den Merkmalen des gemeldeten Spenders oder der Spenderin ab. Aufgrund des großen Patientenpools ist häufig ein „Perfect Match“ möglich.

Wenn Spendeorgane europaweit verteilt werden – wie kann es sein, dass die Organe funktionstüchtig bleiben? Können sie eingefroren werden?

Nein, Organe können nicht eingefroren werden. Auf dem Boden- oder Luftweg gelangen sie innerhalb weniger Stunden in speziellen Kühlbehältern zum zuständigen Transplantationszentrumt.

Ist der Leichnam nach einer Organspende entstellt?

Nein. Nach der Organentnahme in einem normalen Operationssaal verschließen die Ärztinnen und Ärzte die operativen Einschnitte wieder und verbinden die Wunden. Die Angehörigen erhalten den Leichnam in einem würdigen Zustand zur Beisetzung und können sich im gewünschten Rahmen von der verstorbenen Person verabschieden.

Info:
Gebührenfreies Infotelefon Organspende: 0800/90 40 400, Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr, hier auch Anforderung kostenloser Organspendeausweise/Info-Material möglich, ebenso per Mail an organspende@bioeg.de, Infos im Internet unter www.organspende-info.de

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