Monatelang wurde diskutiert und gestritten, jetzt könnte alles ganz schnell gehen. Laut Beschluss des Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 25. Februar wird der Stadt Mönchengladbach, vertreten durch Oberbürgermeister Felix Heinrichs, aufgegeben, innerhalb von drei Wochen die Vollziehung der Protected Bike Lane auf der Hohenzollernstraße im Abschnitt zwischen der Neuhof- und der Künkelstraße aufzuheben und die bereits angebrachten Klebebordsteine und Markierungen zu entfernen.
In seinem 18 Seiten umfassenden Beschluss zweifelt das Gericht an, dass die notwendigen Voraussetzungen zur Umwandlung eines Kfz-Fahrstreifens in einen Radweg vorlagen. Den dem Gericht vorgelegten Akten ließe sich auch nicht entnehmen, dass die Antragsgegnerin (die Stadt MG) die Polizei zu den Planungen der Protected Bike Lane hinzugezogen habe.
Unter anderem wird im Beschluss die Rechtmäßigkeit der Klebebordsteine angezweifelt, die die Radfahrer physisch vor dem Autoverkehr schützen sollen. Auch das Anbringen der Doppeltrennlinien sei nicht zulässig, da diese nur zur Abtrennung von Gegenverkehr, aber nicht vom gleichgerichteten Verkehr vorgesehen seien.
Das Gericht verweist ferner auf die noch vorhandenen alten Radwege. Fotos in Google Maps (StreetView) bzw. Apple Karten (LookAround), die jeweils aus dem Jahr 2022 stammten, zeigten die Radwege „in ordentlichem baulichen Zustand“ – eine Einschätzung, die Stadt und viele Radfahrer definitiv nicht teilen. Ihrer Ansicht nach genügen die alten Radwege von ihrer Breite und Beschaffenheit keineswegs mehr den aktuellen Standards.
Die Stadt verweist außerdem noch einmal auf eine Auswertung der Verwaltung. die gezeigt habe, dass das Radverkehrsaufkommen innerhalb des ersten Jahres der PBL um gut 30 Prozent gestiegen sei. An geeigneten Angeboten und Lösungen werde kein Weg vorbeiführen, so die Stadt, die nun zwei Wochen Zeit hat, die Urteilsbegründung zu prüfen und gegebenenfalls Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen. Ob die PBL Mitte März noch steht? Schauen wir mal...