Necklenbroicher Straße Ab sofort absolutes Halteverbot

Büderich · Auf der Necklenbroicher Straße in Büderich gilt ab sofort zwischen der Kreuzung Moerser Straße und der Kanzlei ein absolutes Halteverbot. Die Regelung wurde seitens der Kommunalpolitik im Ausschuss für Mobilität auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

Ein absolutes Halteverbot gilt ab sofort auf der Necklenbroicher Straße zwischen der Kreuzung Moerser Straße und der Kanzlei.

Foto: Stadt Meerbusch

Hintergrund waren zahlreiche gefährliche Situationen, die durch die parkenden Fahrzeuge entstanden waren – insbesondere durch das Ausweichen in den Gegenverkehr.

Die Necklenbroicher Straße ist als Landesstraße stark frequentiert. Durch die parkenden Fahrzeuge sind teils lange Rückstaus entstanden, die auch den Busverkehr der Schnellbuslinie 51 beeinträchtigten. Häufig haben Verkehrsteilnehmende Lücken zwischen den parkenden Autos falsch eingeschätzt, so dass ein Ausweichen des Gegenverkehrs nicht mehr möglich und die Rangierbreite zu gering war. Die Kreispolizeibehörde hatte in diesem Bereich zudem zahlreiche Bagatellschäden, wie abgefahrene Außenspiegel, registriert. Sowohl Polizei als auch der für die Straße zuständige Landesbetrieb Straßen.NRW hatten der Maßnahme zugestimmt.

Mit dem absoluten Halteverbot soll auch der Rad- und Fußverkehr in diesem Bereich sicherer werden. Die Maßnahme entspricht daher auch den Zielen des Mobilitätskonzeptes der Stadt Meerbusch, die Verbindungen zwischen den Ortsteilen zu verbessern.

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven sowie unmittelbar vor, auf und hinter Kreuzungen sowie Zebrastreifen, generell verboten ist.