Neue Regelungen seit 1. Januar Johanniter-Stift klärt auf

Meerbusch · Am 1. Januar 2025 erhöhte die Pflegeversicherung alle ihre Leistungen um 4,5 Prozent – das bedeutet mehr Geld für pflegende Angehörige und Pflegedienstleister. Seit 2023 werden im Rahmen der Pflegereform verschiedene Neuerungen umgesetzt. Detlef Wacker, Einrichtungsleiter im Johanniter-Stift Meerbusch, klärt über die wichtigsten Änderungen auf.

Johanniter-Stift Meerbusch informiert zu aktuellen Regelungen der Pflegereform.

Foto: Johanniter Seniorenhäuser GmbH, Finckensteinallee 111, 12205 Berlin - Johanniter Seniorenhäuser GmbH, - Johanniter Seniorenhäuser GmbH,/Martin Bühler

Der Leistungskatalog der Pflegeversicherung wurde zum Jahresanfang 2025 erneut angepasst. Für Versicherte und Angehörige ist es besonders wichtig, gut informiert und auf dem neuesten Stand zu sein. „Um Überforderung in einer Akutsituation zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Pflege zu beschäftigen“, erklärt Detlef Wacker. Er verrät drei wissenswerte Neuerungen, die Versicherte und pflegende Angehörige betreffen:

Ab 2025 erhalten die Pflegegrade 2 bis 5 zwischen 15 und 99 Euro mehr im Monat. Vergangenes Jahr waren die Leistungen bereits um fünf Prozentz erhöht worden, 2028 ist eine weitere Anhebung geplant. Auch bei Pflegegrad 1 erhöht sich der Entlastungsbetrag in diesem Jahr von ehemals 125 auf 131 Euro monatlich. Allerdings sind auch die Pflegekosten gestiegen. Die Johanniter Seniorenhäuser GmbH setzt sich für eine tiefgreifende Reform der Pflegeversicherung ein. „Es muss sichergestellt werden, dass Pflegekosten für Durchschnittsrentner tragbar bleiben“, sagt Geschäftsführer Lutz Gebhardt.

Beschäftigte dürfen der Arbeit bis zu zehn Tage lang fernbleiben, um für nahe Angehörige eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Gehaltseinbußen können durch das Pflegeunterstützungsgeld teilweise ersetzt werden. Diese Leistung können Angehörige neuerdings einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Zuvor war dies nur einmalig möglich.

Seit Anfang 2025 können pflegende Angehörige sich bis zu acht Wochen im Jahr vertreten lassen, wenn sie verhindert sind oder eine Auszeit brauchen. Möglich ist dies, da ab Juli 2025 die Leistungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Jahresbetrag (maximal 3 539 Euro) zusammengeführt werden können, was eine flexiblere Nutzung der Mittel ermöglicht.

„Die verschiedenen Maßnahmen der Pflegereform sind notwendig, um angesichts von steigenden Kosten auch in Zukunft eine optimale und individuelle Pflege zu ermöglichen“, erklärt Detlef Wacker. Um sich über alle Regelungen zu informieren, können Pflegestützpunkte oder die Pflegeberatung der Krankenkasse als Anlaufstellen genutzt werden..