Wohnungsgenossenschaften & Hausbesitzer lehnen Grundsteuer-Hebesatzerhöhung ab „Wir werden zum Inkassobetrieb der Stadtverwaltung!“

DUISBURG · Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen einer etwa 100 Quadratmeter großen Neubauwohnung in Duisburg oder beispielsweise in Schloß Holte-Stukenbrock?

Andreas Winkler, Pressesprecher der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, Olaf Rabsilber, Vorstandsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Oberhausen Sterkrade, Dietmar Vornweg, Vorstandsvorsitzender beim Bauverein-Friemersheim, Armin Frenkert Geschäftsführer des Vereins der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg, Winfried Tomczak, Vorstandsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Mitte, Alexander Rychter, Verbandsdirektor der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (vr), sind entsetzt über die neuen Grundsteuer-Hebesätze in Duisburg.

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Zunächst einmal gibt es keinen Unterschied in unserem Beispiel in und an der Wohnung. Beide Städte liegen in NRW und die eine hat nur rund 26.000 Einwohnen, während Duisburg bekanntlich auf rund 486.000 Bürger kommt.

In Sachen Wohnen gibt es jedoch einen ganz fundamentalen Unterschied. Der Duisburger Mieter ist über seine Nebenkostenabrechnung allein mit rund 600 Euro jährlich am Grundsteuer-Hebesatz beteiligt, den sein Vermieter an die Stadt zahlen muss. Der Mieter in Schloß Holte-Stukenbrock muss dafür nur rund 176 Euro jährlich aufbringen. Für ihn lohnen sich also die Mehraufwendungen an Kaltmiete für eine gut gedämmte Wohnung mit niedrigem Heizenergieverbrauch.

Der Duisburger Mieter wäre dagegen möglicherweise besser in eine alte Kaschemme gezogen, denn dann wäre nicht nur der Mietzins deutlich günstiger, sondern auch sein Anteil am Grundsteuer-Hebesatz, denn der ist für Altbauten deutlich geringer. Dafür wäre die Stadtwerke-Rechnung bei Gas oder Fernwärme wahrscheinlich höher, bei umsichtiger Heizweise aber vielleicht immer noch günstiger als der Neubau mit hohem Grundsteuerhebesatz.

Denn der Mieter ist über seine Nebenkostenabrechnung immer an der Grundsteuer beteiligt. Insgesamt will die Stadt Duisburg mit der nunmehr dritten Erhöhung in Folge eine Summe von 24,8 Millionen Euro zusätzlich an Grundsteuer erheben. Die Duisburger Wohnungsbauunternehmen sind bei dieser Rechnung mit 9,9 Millionen Euro beteiligt.

Diese Erhöhung wird Folgen haben, denn der Mietzins in Duisburg kann nicht beliebig erhöht werden. Schon jetzt verzichten viele Unternehmen nach einer erfolgten energetischen Sanierung auf die komplette Umlage dessen, was nach Mietrecht möglich wäre. Dietmar Vornweg, Vorstandsvorsitzender beim Bauverein-Friemersheim und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein: " Für die Stadt Duisburg bedeutet dies einen dauerhaften Wettbewerbsnachteil!"

Ein so hoher Hebesteuersatz wird auch eine mögliche Entscheidung beeinflussen, ob man nach Duisburg oder in den benachbarten Niederrhein zieht, wo zum Teil Grundsteuer-Hebesätze zu finden sind, die etwas mehr als die Hälfte des Duisburger Wertes betragen, schließen sich Armin Frenkert, Geschäftsführer des Vereins der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg, Winfried Tomczak, Vorstandsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Mitte, Dietmar Vornweg an. Insgesamt entziehe die Stadt laut Vornweg den Bürgern fast 25 Millionen Euro, die sonst für den Konsum und Investitionen benutzt worden wäre. "So wird die Wohnungswirtschaft zum Inkassobüro für die Stadtverwaltung. Industrie- und Gewerbebetriebe könnten bei einer Gewerbesteuererhöhung ins benachbarte Umland abwandern. Mit Wohnungen und Häusern kann man dies nicht!" Deshalb steige eben auch der Grundsteuer-Hebesatz überproportional und nicht die Gewerbesteuer.

Ach übrigens: In Büsingen am Hochrhein, die kleine Gemeinde Sössen in Sachsen-Anhalt und die Landgemeinde Goldisthal in Thüringen erheben gar keinen Grundsteuer-Hebesatz. Bestellt das Umzugsauto!

(Niederrhein Verlag GmbH)