Rheinberg Schulstraße und Elternhaltestelle an der Grundschule St. Peter

Rheinberg · Im Bereich der St. Peter Grundschule und den beiden angrenzenden Kindergärten gibt es zu Stoßzeiten immer wieder Verkehrsprobleme.

Mobilitätsmanager Jonas Gaßling, Bürgermeister Dietmar Heyde, Polizeihauptkommissar Johannes Hasselberg, Hausmeister Michael Buchloh, Schulleiterin Michaela Joost, Nicole Weber Ferreira dos Santos (Sachgebiet Umwelt) und Stefan Schumacher (Fachbereich Sicherheit und Ordnung) machten sich vor Ort einen Eindruck davon, wie die neuen verkehrsregelnden Maßnahmen angenommen werden.

Foto: Stadt Rheinberg

Besonders zu Schulbeginn und Schulschluss ballen sich viele „Elterntaxis“ im näheren Schulumfeld. Dabei kommt es häufig zu heiklen Situationen, die besonders für die jüngsten Verkehrsteilnehmenden gefährlich sind. Zum Schutz der Kinder und zur Entspannung des Verkehrs hat die Stadt Rheinberg mehrere verkehrsregelnde Maßnahmen eingeführt.

Grundsätzlich wird Eltern dazu geraten, ihr Kind selbstständig oder in Begleitung zur Schule gehen zu lassen. Der Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad fördert nicht nur die Gesundheit, sondern auch die kognitive Entwicklung und die sozialen Kontakte der Kinder. Für die Fälle, in denen dies nicht möglich ist, hat die Stadtverwaltung sichere Bring- und Holzonen, so genannte „Elternhaltestellen“ eingerichtet.

Elternhaltestellen sind mit einem eigenen Schild gekennzeichnet (siehe Abbildung). Im Bereich der Elternhaltestellen gilt innerhalb der Stoßzeiten ein eingeschränktes Halteverbot. Dementsprechend sind die Parkplätze nur zum kurzzeitigen Absetzen und Einsammeln der Kinder vorgesehen und dürfen nicht längere Zeit blockiert werden. Die Elternhaltestellen sind so positioniert, dass sie den Verkehr vor dem Schuleingang entzerren und auf mehrere Bereiche im Umfeld verteilen. Gleichzeitig sind die Elternhaltestellen so angeordnet, dass Schüler*innen von dort aus problemlos selbstständig und gefährdungsfrei die Schule erreichen können.

Die Elternhaltestellen befinden sich an der Ecke Annastraße/Fossastraße - auf der Fossastraße zwischen dem evangelischen Kindergarten und der Sporthalle sowie in Höhe des Hauses Fossastraße 40B.

Um zu verhindern, dass Elterntaxis weiterhin widerrechtlich im absoluten Halteverbot vor dem Schuleingang halten oder dort gefährliche Wendemanöver durchführen, wurde die Sackgasse vor der Schule zur Schulstraße. Das bedeutet, dass die Einfahrt in die Sackgasse montags bis freitags zwischen 7 und 16 Uhr für Pkw verboten ist. Lediglich Angestellte der St. Peter Grundschule und Anwohnende dürfen diesen Straßenabschnitt in den genannten Zeiten befahren.