Dabei geriet ein Spielhallenbetreiber besonders in den Fokus. Dieser vermittelte zwar nach 1 Uhr den Eindruck einer geschlossenen Spielhalle die Außenbeleuchtung wurde ebenso pünktlich ausgestellt wie die Eingangstüren von innen abgeschlossen jedoch waren aus dem Betrieb noch Geräusche zu vernehmen, die eindeutig auf einen aktiven Spielbetrieb schließen ließen.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes versuchten vergeblich, Zutritt zum Betrieb zu erhalten. Eine erneute Überprüfung erfolgte somit per Durchsuchungsbeschluss. Da erneut kein Zutritt möglich war, musste die Türe durch den hinzugezogenen Schlüsseldienst geöffnet werden. Neben der verantwortlichen Spielhallenaufsicht wurden noch elf Gäste angetroffen.
Den Spielhallenbetreiber erwartet nun ein empfindliches Bußgeld. Hinzu kommt, dass er auch die Kosten des Schlüsseldienstes tragen muss. Der Betrieb wurde inzwischen aufgegeben, da dem Betreiber andernfalls seine Erlaubnis entzogen worden wäre.
In diesem Zusammenhang fordert das Ordnungsamt nochmals alle Spielhallenbetreiber eindringlich dazu auf, die vorgeschriebene Sperrzeit zwischen 1 und 6 Uhr einzuhalten und die Anzahl der zulässigen Geldspielgeräte nicht zu überschreiten.