Die eingeladenen Gruppen zum 2. Kamp-Lintforter Zombiewalk tragen Anscheinswaffen, die lt. Waffengesetz in der Öffentlichkeit verboten sind. Somit dürfen diese Gruppen auch nicht beim Walk mitlaufen. Die Folge: Ohne diese Waffen sind die Gruppen nicht authentisch! Für weitere Zombie- Gruppen verliert der Walk damit an Attraktivität und sie haben deshalb ihre Teilnahme bereits im Vorfeld wieder abgesagt. Der Aufwand für die teilweise weite Anreise und die "Zombiefizierung" ist recht hoch und mit Kosten verbunden. "Dafür haben wir großes Verständnis und haben den kompletten Walk abgesagt", so die Werbegemeinschaft.
Alle Halloween- Begeisterten dürfen sich aber auf das 9. Happy Halloween- Fest am Montag, 31. Oktober, in der Kamp-Lintforter Altstadt freuen.
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Nachtrag: Bei Wikipedia gefunden: Der Begriff "Anscheinswaffe" ist im deutschen Waffengesetz in Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 wie folgt definiert:
"Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen […] hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, […] Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […] unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […]. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung […] sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die […] eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."