Die Hundesteuer wird wie in den Vorjahren am 15. Februar fällig und ist unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen.
Zur erleichterten Zahlung besteht die Möglichkeit, sofern noch nicht geschehen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Damit erfolgt die Abbuchung automatisch zum Fälligkeitstermin. SEPA-Lastschriftmandate können auch digital erteilt werden.
Die Hundesteuer in Mönchengladbach bleibt auch 2026 unverändert. Bei Haltung eines Hundes beträgt sie jährlich 138 Euro. Bei zwei Hunden fallen je Hund 165,60 Euro an, bei drei oder mehr Hunden 207 Euro pro Hund und Jahr. Für gefährliche Hunde oder sogenannte Kampfhunde gelten deutlich höhere Sätze.
Hunde, die bisher nicht versteuert wurden, sind unverzüglich anzumelden. Auch Hunde, die steuerfrei sind (wie solche, die aus beruflichen oder gewerblichen Gründen gehalten werden müssen), müssen angemeldet werden und erhalten eine Steuermarke.
Die Anmeldung ist online über die Internetseite der Stadt möglich. Dort stehen die entsprechenden Formulare zum Download bereit. Eine reine Online-Anmeldung ist nur mit der AusweisApp und der Bund ID möglich.
Ab- und Anmeldungen von Hunden, Anträge auf Ermäßigung sowie sonstige Änderungsmitteilungen, die ab Ende November 2025 beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben eingegangen sind, konnten aus technischen Gründen bei der Erstellung der Jahresbescheide nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Vorgänge werden zeitnah bearbeitet und hierzu ggf. entsprechende Änderungsbescheide im Nachgang zu den Jahresbescheiden versendet.
Allgemeine Fragen zur Hundesteuer beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicecenters der Stadt unter der Telefonnummer 02161/ 25-54321.
Die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Steuern und Grundbesitzabgaben erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de.
Aufgrund des Versands der zahlreichen Jahresbescheide und des damit verbundenen erhöhten Anfrageaufkommens ist die Erreichbarkeit des Fachbereichs Steuern und Grundbesitzabgaben erfahrungsgemäß zu Jahresbeginn eingeschränkt. Es wird daher darum gebeten, wenn möglich die Kontaktwege über E-Mail oder per Post zu nutzen und zunächst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand eingereichter Unterlagen abzusehen.