Keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat Asbestplatten illegal entsorgt

Sasserath · In der vergangenen Woche haben Unbekannte auf einem Feldweg zwischen Mongshofer Weg und L 19 über eine Länge von rund 30 Meter illegal Asbestplatten entsorgt. Die mags-Abfallbehörde ermittelt.

Diese Asbestplatten wurden illegal auf einem Feld in Sasserath entsorgt.

Foto: mags

Ein Zeuge war bei einem Spaziergang mit seinem Hund in Höhe der Bushaltestelle auf der verlängerten Rostocker Straße von lauten Knallgeräuschen überrascht worden. Als er diesen nachging, konnte er zwei Männer in einem weißen Kastenwagen beobachten, die von einem Feldweg auf den Mongshofer Weg abbogen. Er notierte sich das ausländische Kennzeichen und schaute sich die Stelle an, wo das Fahrzeug hergekommen war. Auf einer Länge von 30 Metern lagen verstreut jede Menge Welldachplatten. Per Mail informierte der Zeuge die mags über den Fund sowie seine Beobachtungen.

Die bei mags für Gefahrenstoffe zuständige Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) hat die Ermittlungen bereits aufgenommen und von einer Fachfirma räumen lassen. Der Verdacht auf Asbest konnte bestätigt werden. „Die Platten wurden einfach von einer Ladefläche geworfen, wodurch es zu erheblichen Bruchstellen gekommen war“, sagt Dr. Kay-Uwe Rhein, Leiter der mags-Abfallbehörde und zuständig für die Überwachung fachgerechter Gefahrenstoffentsorgung. Er und seine Kollegen haben nun die Kriminalpolizei eingeschaltet, um die Spur ins Ausland zu verfolgen.

Solche Ablagerungen sind in keiner Weise mit wildem Hausmüll oder Sperrmüll an der Ecke zu vergleichen. Das Einatmen von Asbestfasern ist gesundheitsschädlich und krebserregend. „Darum handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat nach § 326 StGB“, betont Dr. Kay-Uwe Rhein.