Schwerpunkteinsatz von Polizei und Ordnungsamt E-Scooter im Fokus

Mönchengladbach · Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, hat die Polizei Mönchengladbach gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungs- und Servicedienst (KOS) der Stadt am 21. August in der Zeit von 15 bis 21 Uhr im gesamten Stadtgebiet einen Schwerpunkteinsatz durchgeführt.

Wer per E-Scooter unterwegs ist, hat auch Pflichten, wie zum Beispiel die Versicherungspflicht.

Foto: pixabay/Surprising Media

E-Scooter gehören inzwischen fest zum Stadtbild, doch ihre Nutzung bringt auch Pflichten mit sich. Kontrolliert wurden bei dem Einsatz 88 Fahrzeugführerinnen und -führer. Das Ergebnis: Es wurden 22 Verwarngelder erhoben, drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt sowie drei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Auch Autofahrer wurden überprüft. Hier kam es zu fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen, unter anderem wegen Handynutzung am Steuer und Rotlichtverstößen.

Die Polizei weist darauf hin: E-Scooter unterliegen den Regeln der Straßenverkehrsordnung. Dazu gehört insbesondere die Versicherungspflicht. Wer ohne Versicherung fährt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern macht sich strafbar. Weitere Hinweise und Sicherheitstipps zu E-Scootern gibt es auf der Website der Polizei Mönchengladbach unter: https://moenchengladbach.polizei.nrw/artikel/sicher-mit-dem-e-scooter-unterwegs

Dort findet sich zudem ein Flyer mit den wichtigsten Informationen zum korrekten Umgang mit E-Scootern im Straßenverkehr.

Der KOS weist überdies darauf hin, dass auch das ordnungsgemäße Abstellen der Fahrzeuge mehr Beachtung und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer durch die Nutzer erfordert.

Die Polizei und die Stadt Mönchengladbach behalten die Entwicklung im Blick. Ziel bleibt es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und aufzuklären. E-Scooter sind ein ebenso beliebtes wie modernes Fortbewegungsmittel. Sie müssen aber mit der entsprechenden Sorgfalt benutzt werden, damit sie andere Personen nicht behindern oder gar gefährden, so die gemeinsame Haltung von Polizei und Stadt.

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