Für Eltern, die ihr Kind in Meerbusch im Rahmen einer Einzelbestattung beisetzen lassen wollten, bestand bislang nur die Möglichkeit, ein Kindergrab zu erwerben oder eine bereits vorhandene Grabstätte zu nutzen. Nun gibt es mit dem Gemeinschaftsgrabfeld zwischen dem alten und dem neuen Teil des Büdericher Friedhofs (Eingang 2, Brühler Weg) eine Alternative. Das Grabfeld für sogenannte „Sternenkinder“ ermöglicht Eltern die Einzelbestattung ihres verstorbenen Kindes in einem kleinen biologisch abbaubaren Behältnis. An einem zentralen Gedenkstein kann Grab- und Trauerschmuck abgelegt werden.
„Dies ist ein besonderer, ein wichtiger Ort für die betroffenen Eltern und es ist eine gute Nachricht, dass sie nun ihre verstorbenen Kinder hier vor Ort beisetzen können“, sagt Michael Betsch, Fachbereichsleiter für Grünflächen, Friedhöfe und den Bauhof bei der Stadt Meerbusch. Die umliegenden Krankenhäuser mit Entbindungsstationen sowie Frauenärzte wurden von der Verwaltung über die neue Bestattungsmöglichkeit informiert, damit sie in Meerbusch lebende betroffene Eltern hierzu gezielt informieren können. Auch die ansässigen Bestatter und Kirchenvertreter sind früh in Kenntnis gesetzt worden und haben das Vorhaben von Anfang an begrüßt.
Das Grabfeld – eine mit Hecken aus Hainbuche und Stauden umpflanzte Rasenfläche – soll den Familien der „Sternenkinder“ als ein würdevoller Ort zum Trauern dienen. Man habe die Anlage bewusst nicht zu groß angelegt, so Betsch, damit die Angehörigen sich nicht verloren fühlen. Durch die Hecken sollte ein eigener eng gefasster Raum geschaffen werden. Zudem wurde eine Sitzbank aufgestellt. Den Gedenkstein im Zentrum der Fläche ziert der Schriftzug „Für unsere Kinder“; er wurde vom Büdericher Steinmetz Werner Fucken kostenfrei graviert und aufgestellt. Darum verteilt wurden Kiesel ausgelegt, die von den trauernden Familien individuell gestaltet werden können. Überhaupt können an dem Grabfeld ganz individuelle Trauerfeiern stattfinden. Gebühren fallen für die Grabstelle keine an. Lediglich 146 Euro Bestattungskosten sind zu entrichten.