Anwohner verwirrt: Welche Regelung gilt an der Willicher Straße? Verwirrende Verkehrsregelung

Schiefbahn · Kreisverkehr oder doch rechts vor links - das ist hier die Frage, an der Willicher Straße/Augustinerinnenstraße in Schiefbahn? Ein Schildbürgerstreich oder doch alles mit Sinn und Verstand?

Ein Kreisverkehr und davor das Verkehrszeichen 102 - also rechts vor links - für Verkehrsteilnehmer sorgt das momentan für Verwirrung.

Foto: Privat

Es tut sich einiges in Schiefbahn an der Willicher Straße. Der große Kreisverkehr ist im Bau, der Kindergarten fertig und auch die Willicher Straße mit neuer Asphaltdecke und Kreisverkehr sieht gut aus. Aber Moment: Da wo ein kleiner, feiner Kreisverkehr den Kreuzungsverkehr an der Willicher Straße/Augustinerinnenstraße regeln soll - da steht auch ein Verkehrszeichen „102 Kreuzung oder Einmündung“, oder simpel ein „Rechts-vor-links“-Schild.

Anwohner fragen nun zu Recht: Was gilt denn hier? Vorfahrtsregel Kreisverkehr, bei dem die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, immer Vorfahrt, haben, oder doch jetzt rechts vor links?

„Es gilt das Verkehrszeichen 102 Kreuzung - also rechts vor links“, erklärt Stephan Adams vom Geschäftsbereich Personenstand und Ordnung in der Stadt Willich. „Im Zuge der Baumaßnahme Kreisverkehr Korschenbroicher Straße wurde hier vieles erneuert. Planerisch soll, wenn die Baumaßnahme komplett abgeschlossen ist, eine homogene Verkehrsführung für alle Kreisverkehre an der Willicher Straße gelten - für den Großen wie für den Kleinen“, so Adams weiter. Bis dahin gilt hier das Verkehrszeichen 102, also rechts vor links.