Zahnunfälle – insbesondere das vollständige Ausschlagen oder Abbrechen bleibender Zähne – sind im schulischen Umfeld keine Seltenheit. In solchen Fällen zählt jede Minute: Die richtige Sofortmaßnahme kann über den Erhalt des Zahnes entscheiden.
Durch den Einsatz der Zahnrettungsboxen können ausgeschlagene Zähne oder Zahnfragmente optimal aufbewahrt und zur sofortigen Weiterbehandlung in die Zahnarztpraxis transportiert werden. Das erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Replantation und vermeidet aufwendige Folgebehandlungen.
„Mit der flächendeckenden Bereitstellung der Zahnrettungsboxen setzt der Kreis Viersen auf präventiven Gesundheitsschutz. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir diese Aufgabe gemeinsam mit dem Arbeitskreis Zahngesundheit im Kreis Viersen bewerkstelligen konnten“, sagt Jens Ernesti, Dezernent für Bevölkerungsschutz, Soziales, Gesundheit und Arbeit im Kreis Viersen.
Die Kosten für die Zahnrettungsboxen werden je zur Hälfte durch den Kreis Viersen und den gesetzlichen Krankenkassen als Mitglieder des Arbeitskreis Zahngesundheit im Kreis Viersen getragen.
Im Ernstfall erfolgt zunächst die Blutstillung mit einem sauberen, nicht-cellulosehaltigen Tuch. Der ausgeschlagene Zahn oder das Fragment wird dann – ohne Reinigung – direkt in die Zahnrettungsbox gelegt und diese gut verschlossen. Die verletzte Person wird im Anschluss unverzüglich in eine Zahnarztpraxis gebracht. Falls keine Box zur Hand ist, kann der Zahn in der Wangentasche der verletzten Person transportiert werden – nicht aber trocken oder in Papiertaschentüchern. Info unter: www.kreis-viersen.de/ZAD