Die beschlossenen Satzungen betreffen eine Vielzahl kommunaler Aufgabenbereiche. Dazu zählen unter anderem Änderungen in der Abfallentsorgung sowie bei den Abfall- und Abwassergebühren, bei den Gebühren für die Straßenreinigung und im Friedhofswesen, einschließlich der Friedhofsgebühren und der Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen. Darüber hinaus wurden Regelungen zur Umlage des Aufwandes für die Gewässerunterhaltung, den Gewässerausbau und zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses angepasst.
Weitere Beschlüsse betreffen die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Nettetal, die Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber, Obdachlose und Spätaussiedler sowie die Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „NetteBetrieb“. Ebenfalls geändert wurden die Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse sowie die Hauptsatzung der Stadt Nettetal. Darüber hinaus wurde eine erneute Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ka-69 „Poststraße/Juiser Feld/Venloer Straße“ im Stadtteil Kaldenkirchen als Neufassung erlassen. Ergänzend wurde eine neue Rechnungsprüfungsordnung für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Nettetal beschlossen.
Die Änderungen sämtlicher Satzungen und ortsrechtlicher Bestimmungen sind im Amtsblatt des Kreises Viersen veröffentlicht worden und können dort sowie auf der Internetseite der Stadt Nettetal eingesehen werden. Zudem liegen die Unterlagen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht bei der Stadtverwaltung bereit.