Für die Realisierung dieses Vorhabens erfolgt derzeit die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 – Kapellenfeld – in Rheinberg-Ossenberg. Der Bebauungsplanentwurf kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 10. April bis einschließlich 16. Mai im Stadthaus Rheinberg, Kirchplatz 10, Fachbereich Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt, Zimmer 247a, sowie im Foyer der 2. Etage vor dem Sitzungssaal Zimmer 249 während der folgenden Dienstzeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 02843 171-425 eingesehen werden: montags bis freitagsvon 8.30 bis 12 Uhr, montags bis mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 13 bis 17 Uhr. Die Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. auf der städtischen Homepage aufgerufen werden: www.bauleitplanung.nrw.de oder www.rheinberg.de/beteiligung-der-oeffentlichkeit.
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplans Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch übermittelt, bei Bedarf jedoch auch schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.