Wenn man in der Altsiedlung Friemersheim steht und entlang des Kuppengrabens schaut, sieht es doch recht idyllisch aus. Doch bergen die steil abfallenden und teilweise nicht gesicherten Ränder ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial insbesondere für Kinder. Rutschen sie ungewollt oder gewollt dort hinab, landen sie nicht nur in einer Wasserrinne, sondern können sich unter Umständen an dem im Graben liegenden Unrat verletzen. Das hat die CDU-Fraktion nun bewogen einen Antrag in die Bezirksvertretung einzubringen: "Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rheinhausen mitzuteilen, wie sie einerseits die Sicherheit beidseits des Kuppengrabens, speziell im Abschnitt zwischen Wilhelmstraße und Schleusenstraße, und andererseits den Naturschutz-Status des genannten Wasserlaufs begleitet", heißt es im Antrag.
Begründung: "Von Seiten der Bürgerschaft ist die CDU-Fraktion wiederholt informiert worden, dass immer wieder Kinder zum, von der LINEG betreuten, Graben gelangen und dort unfreiwillig in den Wasserlauf rutschen. Die dort unter der Wasserfläche befindlichen Gegenstände (unter anderem Scherben) bergen eine nicht unerhebliche Verletzungsgefahr. Da der Kuppengraben (ein Ablauf des Kruppsees) formell zum Naturschutzgebiet Rheinaue Friemersheim gehört (unter anderem: seltene Libellenarten), stellt sich zudem die Frage, wie die Kommune den Schutz-Status des renaturierten Bachlaufs gewährleistet."