Klinisch waren die Tiere bei der Kontrolle am 6. November 2025 unauffällig gewesen. Die Untersuchung von Hühnern aus demselben Bestand ergab ein fragliches Ergebnis. Damit besteht auch in diesem Betrieb der Verdacht auf Geflügelpest. Der vorhandene Geflügelbestand – insgesamt 37 Hühner, Gänse und Enten – wurde durch Mitarbeitende des Veterinäramtes des Kreises Wesel getötet. Die entnommenen Proben wurden zur weiteren Untersuchung an das Friedrich-Loeffler-Institut geschickt.
Die Zahl der tot aufgefundenen Wildvögel, bei denen mittlerweile die Geflügelpest vom Typ H5N1 nachgewiesen wurde, nimmt in Deutschland rasant zu. Auch im Kreis Wesel wurden zahlreiche Wildvögel untersucht. Für acht Tiere liegt inzwischen eine Bestätigung des Erregers vor, darunter für eine Wildgans aus Kamp-Lintfort, für einen Graureiher aus Moers sowie einen Bussard und eine Wildgans aus Rheinberg.
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Nachweise weiter ansteigen wird. Im gesamten Kreisgebiet muss derzeit von einem sehr hohen Risiko für die Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelbestände ausgegangen werden. Das Veterinäramt appelliert daher eindringlich an alle Geflügelhaltenden, die Aufstallungspflicht strikt einzuhalten und die geltenden Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mitgeteilt, dass Tauben von der Aufstallungspflicht ausgenommen werden können. Der Kreis Wesel hat die Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2025 entsprechend angepasst.