Diese Information wurde anschließend den Kreistagsfraktionen übermittelt.
Bevor der Kreistag des Kreises Wesel sich mit einer möglichen Kreisbeteiligung befassen kann, sind zunächst die Räte der drei Trägerkommunen und die Zweckverbandsversammlung gefordert, formell zu klären, ob sie sich in dieser Angelegenheit an den Kreis wenden. Ein solcher Beschluss der Trägerkommunen ist auch erforderlich, damit die Sparkasse dem Kreis die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen kann, um eine Entscheidung zum Einstieg in ein Prüfverfahren für eine Kreisbeteiligung herbeizuführen. Angesichts der Tragweite und der Komplexität der zu klärenden Fragen wird auch eine externe Beratung erforderlich sein. Sollte in den Räten der Trägerkommunen und in der Zweckverbandsversammlung ein entsprechender Beschluss gefasst werden, könnte der Kreistag in seiner Sitzung am 26. März entscheiden, ob er eine Beteiligung des Kreises und ihre Bedingungen prüft.