Wie war das noch gleich mit der Winterreifenpflicht?

Ende Januar und noch immer keine Winterreifen drauf? Ohje, das kann teuer werden. Vor guten drei Jahren wurde die Deutsche Straßenverkehrsordnung im Paragraph 2, Absatz 3, Satz 1 und 2 geändert. Daraus machten dann die Medien eine Winterreifenpflicht.

Auch heute liest man viele Meldungen über verschärfte Polizeikontrollen mitsamt hoher Sanktionen, Versicherungen die bei Schadenfall ohne Winterreifen nicht zahlen und die Pflicht von Winterreifen nicht nur bei Schnee und Eis. Aber die Auslegung der Gesetzesänderung wirkt fehlinterpretiert, wenn man sich den Paragraphen mal genauer ansieht. Denn tatsächlich wird dort das Wort Winterreifen gar nicht erwähnt: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit M+S-Reifen gefahren werden". Das M+S Symbol findet sich auf allen grobstolligen Reifen und damit sind auch letztlich Winterreifen gemeint. Was das Gesetz aber nicht besagt, ist die im Volksmund sehr verbreitete Winterreifenpflicht. Denn tatsächlich schreibt das Gesetz diese Pflicht nur bei Eis oder Schnee vor.

Hier wird dann auch wirklich bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 40 bis 80 Euro fällig. Wenn es zu einem Unfall kommt, zahlt die Haftpflicht trotzdem. Die Kaskoversicherung allerdings, kann ihre Zahlung verweigern, wenn sich die nicht vorhandenen Winterreifen als Unfallursache herausstellen. Denn das Fahren von Sommerreifen bei Schnee oder Eis gilt als grobe Fahrlässigkeit. Solange also weder Schnee noch Eis liegt, kann ein Auto rechtlich gesehen auch ohne Winterreifen gefahren werden. Abseits von Polizeikontrollen und Gesetzgeber sollten sich Autofahrer allerdings über die Verantwortung im Straßenverkehr bewusst sein: Jährlich ereignen sich über 4000 Unfälle aufgrund fehlender Winterreifen. Das kann und muss vermieden werden. Übrigens ist Winterreifen nicht gleich Winterreifen. Die Seite tirendo.de hat hierzu einen ausführlichen ADAC veröffentlicht.

Gesetzlich müssen Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter haben. Der ADAC rät zu Winterreifen, die nicht weniger als vier Millimeter Tiefe haben. Zusammengefasst verpflichtet das Gesetz in unserem milden Winter nicht zu Winterreifen. Liegt Schnee und Eis und der PKW hat noch immer Sommerreifen drauf, sollte der Wagen unter jedem Umstand stehen gelassen werden. Und das nicht nur wegen des Gesetzes. Bildrechte: Flickr driving into the sky Matthias Ott CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten