Bivsi: Zum Abi die Abschiebung?

Duisburg · Mit großer Erleichterung wurde allenthalben die Nachricht aufgenommen, das Bivsi Rana mit ihren Eltern nach Duisburg zurückkehren kann. Doch in drei Jahren droht das nächste Kapitel einer absurden Geschichte.

Bivsi Rana und ihre Eltern

Foto: privat

Wie berichtet, hatten die Bemühungen von Petitionsausschuss, Stadt und vor allem der Mitschüler, Lehrer und Eltern des Steinbart-Gymnasiums Erfolg: Bivsi darf mit ihren Eltern zurückkehren. Der Trick: Bivsi bekommt ein "Schüleraustausch-Visum", mit dem sie bis zum Abitur — also mindestens drei Jahre — bleiben darf. Ihre Eltern dürfen in der Zeit ebenfalls hierbleiben, denn "der Aufenthalt erfolgt zur Begleitung des Schüleraustauschs, damit der Familienverbund im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention nicht auseinander gerissen wird", wie uns Stadtsprecherin Anja Kopka erklärt.

Und wenn Bivsi ihr Abi hat?

Droht erneut die Abschiebung. Der könnte Bivsi entgehen, wenn sie für eine Ausbildung oder ein Studium hier ein erneutes Visum beantragt. Ihre Eltern aber werden nach derzeitiger Rechtslage dann erneut abgeschoben, denn "das Aufenthaltsrecht der Familie ist an Bivsis Schulbesuch gebunden", so Kopka.

Eine absurde Situation, zumal Bivsis Eltern bereits 20 Jahre in Deutschland gelebt haben und voll integriert waren. Anja Kopka: "Die Gesetzeslage muss sich ändern, damit Familien wie die Ranas, zum Beispiel auf Basis eines Einwanderungsgesetzes oder einer Altfallregelung, eine dauerhafte Bleibeperspektive bekommen können. Dafür wird sich Oberbürgermeister Sören Link beim Bund stark machen — aber derartige Entscheidungen liegen nicht in den Händen der Kommunen, die Gesetze nur anwenden, nicht machen."

(Niederrhein Verlag GmbH)