Versorgungstechnik: das gilt in diesem Jahr Das betrifft Mieter und Eigentümer

Mönchengladbach · Detlef Poullie, Mönchengladbacher Dozent für Versorgungstechnik und Experte der ZDF-Verbrauchersendung WISO, hat auch in diesem Frühjahr wieder für die Extra-Tipp-Leser zusammengefasst, wo Gesetzgebungen jetzt zum Handeln verpflichten.

Seit Jahresanfang sind fernablesbare digitale Heizkostenverteiler an den Heizkörpern Pflicht.

Foto: Andreas Baum

„Ich habe mal wieder Nachrichten, die keiner hören will“, so Detlef Poullie, „jedenfalls die Vermieter wohl eher nicht“. Wie jedes Jahr hat er für die Extra-Tipp-Leser Gesetzgebungen aus dem Bereich Versorgungstechnik rausgesucht, die Handeln erfordern. Dieses Mal zugunsten von Mietern in Mehrfamilienhäusern.

So sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizanlage, per novellierter Heizkostenverordnung von 2021 schon seit 31. Dezember verpflichtet, die alten Heizkostenverteiler mit Verdunstungsröhrchen gegen fernauslesbare elektronische auszutauschen. „Laut Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen besitzen nur 61 Prozent der Mietobjekte die vorgeschriebene Technik“, weiß Detlef Poullie. Die Heizkostenverteiler müssen vom Fachmann angebracht und justiert werden. Sollte ein Vermieter die Technik nicht bereitstellen, könne das sogar Anlass für eine Mietminderung sein, so Poullie. Auch seien Vermieter verpflichtet, jährlich Informationen, wie zum Beispiel über den tatsächlichen Energiepreis und CO2-Emissionen rauszugeben.

Ebenfalls verpflichtend ist neuerdings die Bereitstellung eines Messgerätes, das den Stromverbrauch von Wärmepumpen misst. „So können die Mieter nachvollziehen, ob die Wärmepumpe allein die Heizleistung erbracht hat, oder der Heizstab, der als zusätzlicher Wärmeerzeuger einspringt, wenn die Wärmepumpe an besonders kalten Tagen die notwendige Heizleistung nicht erbringen kann“, so Poullie. Manchmal liege hoher Stromverbrauch auch an fehlerhaften Einstellungen an der Wärmepumpe.

Wärmepumpen, die im Jahr 2024 eingebaut wurden, müssen übrigens in diesem Jahr durch den Installateur, Schornsteinfeger, Energieberater oder Heizungsbauer einer Betriebsprüfung unterzogen werden. „Alle zwei Jahre ist das obligatorisch“, sagt der Fachmann. Die Prüfung umfasst hydraulischen Abgleich, Dämmung von Rohren, Effizienzprüfung und Arbeitszahlmessung, um die Leistung zu optimieren.

Ebenfalls fällig sind in diesem Jahr Rauchmelder, die 2016 eingebaut wurden. „Rauchmelder müssen nach zehn Jahren erneuert werden“, sagt Detlef Poullie. Die Batterie tauschen sei damit nicht gemeint, der ganze Rauchmelder müsse ausgetauscht werden. Der Grund: „Es kann zum Beispiel sein, dass der Sensor nach zehn Jahren nichts mehr ‚schnüffelt’“.