Schutz insbesondere von Kindern - hohes Suchtpotenzial und Folgen für die Gesundheit Stadt verbietet Verkauf von Nikotinbeuteln

Mönchengladbach · Die Stadt Mönchengladbach hat mit Wirkung zum 31. August das Inverkehrbringen tabakfreier Nikotinbeutel, sogenannter „Nicotine Pouches“, im gesamten Stadtgebiet verboten.

Sichergestellte Nikotinbeutel.

Foto: Stadt MG

Die Stadt Mönchengladbach hat mit Wirkung zum 31. August das Inverkehrbringen tabakfreier Nikotinbeutel, sogenannter „Nicotine Pouches“, im gesamten Stadtgebiet verboten. Das Verbot umfasst den stationären Handel sowie den Versand- und Onlinehandel. Mit der Maßnahme setzt die Stadt geltendes Lebensmittelrecht um und stärkt den gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Tabakfreie Nikotinbeutel bestehen aus kleinen Zellstoffbeuteln mit Nikotin, weiteren Inhalts- und Aromastoffen. Sie werden zwischen Oberlippe und Zahnfleisch platziert. Das Nikotin wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Obwohl die Beutel keinen Tabak enthalten, können sie erhebliche Mengen Nikotin freisetzen. Nach der derzeitigen lebensmittelrechtlichen Bewertung gelten tabakfreie Nikotinbeutel als neuartige Lebensmittel. Für das Inverkehrbringen ist eine Zulassung auf europäischer Ebene erforderlich. Eine solche Zulassung liegt derzeit nicht vor.

Nikotin ist ein stark wirksamer Stoff mit hohem Suchtpotenzial. Insbesondere für Kinder, Jugendliche und Nichtrauchende sind durch den Konsum der meist aromatisierten Nikotinbeutel erheblich gefährdet. Bei einigen der derzeit am Markt erhältlichen Produkte können bereits einzelne Beutel Nikotinmengen enthalten, die gesundheitlich bedenklich sind. Mögliche Folgen sind Herz-Kreislauf-Beschwerden, Übelkeit oder Vergiftungserscheinungen.

Mit der Allgemeinverfügung setzt die Stadt zugleich die entsprechenden Vorgaben des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) und des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) um.

Der zuständige Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit der Stadt Mönchengladbach wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung im Rahmen seiner Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Verbot können lebensmittelrechtliche und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.