Der „aktuelle“ ist veraltet Bauausschuss hat neuen Flächennutzungsplan beschlossen

Mönchengladbach · Die Stadt Mönchengladbach erneuert eine wichtige Grundlage ihrer Bauleitplanung: Der veraltete Flächennutzungsplan (FNP) soll mit Blick auf gegenwärtige und kommende Anforderungen einem neuen Plan weichen, der den strategischen Rahmen der Flächennutzung für die nächsten Jahrzehnte vorgibt. Das hat der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 29. April beschlossen. Es ist der Auftakt für einen langfristigen Prozess.

Verspricht sich vom neuen Flächennutzungsplan größtmögliche Planungssicherheit für Bauwillige und ansiedlungswillige Unternehmen: die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz: Foto: Carlos Albuquerquw/Stadt MG

Foto: Stadt Mönchengladbach/Carlos Albuquerque

Als vorbereitender Bauleitplan hat der Flächennutzungsplan die Funktion, die städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebende Bodennutzung in groben Zügen festzulegen. Anders als ein Bebauungsplan, der Vorgaben für einzelne Grundstücke und Parzellen macht, legt der FNP in übergeordnetem Maßstab Bereiche und Gebiete fest, in denen künftig gewohnt oder gearbeitet werden soll, die dem Verkehr dienen oder für Natur, Landwirtschaft oder Energieerzeugung zu nutzen sind.

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1983. Seither wurde er über 250 Mal geändert – in der Regel anlassbezogen, etwa im Zusammenhang mit B-Plan-Verfahren. Durch die vielen Änderungen ist der FNP zu komplex und detailliert geworden. Hinzu kommt, dass der Plan aufgrund der über 40-jährigen Gültigkeit nicht mehr in Gänze aktuell ist. So kommen etwa Abweichungen zum Regionalplan Düsseldorf vor, der im gleichen Zeitraum bereits zweimal neu aufgestellt wurde. Die eigentliche strategische Steuerungsfunktion des FNP ist dadurch im Laufe der Zeit abgeschwächt worden.

Der Flächennutzungsplan soll wieder ein zeitgemäßer strategischer Überbau sein. Für einen Planungshorizont von zehn bis 20 Jahren kann er den Rahmen für die räumliche Entwicklung der Stadt Mönchengladbach abstecken. Dabei sollen insbesondere Flächenausweisungen für Wohnen, Gewerbe, Radinfrastruktur und Energieversorgung stärker gewichtet oder aktualisiert werden. Auch die Gestaltung der Tagebaufolgelandschaft und notwendige Flächen für die Klimafolgenanpassung (etwa Kaltluftentstehungsgebiete oder Frischluftschneisen) sollen berücksichtigt werden. Die Neuaufstellung erlaubt es zudem, Fachplanungen wie den Landschaftsplan, das nachhaltige Gewerbeflächenkonzept oder das gesamtstädtische integrierte Energiekonzept systematisch in den offiziellen Planungsrahmen einzubinden.

„Als Verwaltung entwickeln wir beständig unsere Stadt anhand strategischer Zielsetzungen weiter. Viele unserer Maßnahmen haben konkrete räumliche Auswirkungen. Sei es der Bau einer neuen Schule, die Entwicklung eines Wohngebiets, eine neue Straße oder eine Flächen-Photovoltaikanlage“, erklärt die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz. „Mit dem neuen Flächennutzungsplan bilden wir die unterschiedlichen strategischen Zielsetzungen für unsere Flächen in einem aktuellen, übergeordneten Planwerk ab. Da dieses auf den derzeit gültigen Vorgaben und Rechtsgrundlagen basiert, bieten wir allen Bauwilligen und ansiedlungswilligen Unternehmen die größtmögliche Planungssicherheit. Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage für die strategische Weiterentwicklung Mönchengladbachs in den nächsten Jahrzehnten.“

In den nächsten Monaten gilt es für die Stadtverwaltung zunächst, Daten zu aktualisieren, eine detaillierte Bevölkerungsprognose für die nächsten Jahrzehnte zu entwickeln (der Flächenbedarf korreliert mit der Zahl der Menschen) und eine Ausschreibung für einen sogenannten Raumstrukturplan auf den Weg zu bringen. Der Raumstrukturplan dient der konzeptionellen Vorarbeit. Die Ergebnisse werden in einem Raumbild zusammengefasst. Dieser informelle Plan ist eine Vorstufe im Prozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans dar und geht mit unterschiedlichen Beteiligungsformaten einher. Vorstellbar sind etwa Bürgerwerkstätten, Workshops oder Online-Formate.

Starten können die inhaltlichen Arbeiten am Raumstrukturplan voraussichtlich 2026. Wie Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, sind für den gesamten Prozess bis zum neuen Flächennutzungsplan fünf bis zehn Jahre anzusetzen. Bis dahin bleibt der bisherige Plan aus dem Jahr 1983 gültig.