Denn wer im Ausland krank wird, sollte die wichtigsten Medikamente griffbereit haben. So entfallen unnötige Wege zur Apotheke vor Ort. Das gilt besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen.
Welche Medikamente in die Reiseapotheke gehören, hängt vom Reiseziel und der Art des Urlaubs ab. Wer eine Rucksacktour in Asien plant, braucht andere Mittel als jemand, der einen Familienurlaub in den Bergen macht. Für einige Medikamente ist eine Bescheinigung vom Hausarzt notwendig, die zusätzlich vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss. Amtsapothekerin Antje Mierisch vom Kreisgesundheitsamt erläutert: „Solch eine Bescheinigung ist unter anderem für Betäubungsmittel und auch für cannabishaltige Arzneimittel erforderlich. Nicht alle wissen, dass eine Bescheinigung auch für Medikamente zur Behandlung einer Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung, also ADHS, benötigt wird.“
Amtsapothekerin Antje Mierisch weist auf die unterschiedlichen Formalitäten hin: „Wer eine Auslandsreise plant, sollte seinen verschreibenden Arzt darüber informieren, wohin die Reise geht, da für Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommen, zum Beispiel Belgien, Niederlande oder Schweiz, ein anderes Formular benötigt wird als für Reisen in andere Länder.“
Wer für die Reise eine beglaubigte Bescheinigung benötigt, kann in das Gesundheitsamt in Grevenbroich oder Neuss kommen. Vorher lassen Interessierte sich die Bescheinigung von dem verschreibenden Hausarzt ausstellen und vereinbaren einen Termin für die Beglaubigung in Grevenbroich mit Antje Mierisch unter der Rufnummer 02181/601 53 70 oder Heidi Rösgen unter der Durchwahl -53 48. Termine können in Neuss mit Judith Flohé (Terminvergabe für Erwachsene unter 02131/928 53 63) oder Gabriele Steinfort (Terminvergabe für Kinder unter der Durchwahl -53 93) vereinbart werden.
Weitere Informationen finden sich zusammen mit den Formularen unter www.rhein-kreis-neuss.de/apothekenaufsicht