Ab diesem Zeitpunkt stehen allen Personen, welche beruflich oder nebenberuflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen und einen Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen „Insoweit erfahrene Fachkräfte (InsoFa)“ durch die Stadt Nettetal beratend zur Seite.
Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie haben dazu erfolgreich an einer entsprechenden Zertifizierungsmaßnahme teilgenommen, die vertiefende Inhalte zu rechtlichen Grundlagen, interdisziplinärer Fallbearbeitung sowie zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung in komplexen Lebenslagen umfasste. Ziel ist es, die Qualität der Gefährdungseinschätzung nachhaltig zu sichern und die Handlungssicherheit der Fachkräfte vor Ort zu erhöhen.
Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gesetzlich verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine fachliche Einschätzung unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft vorzunehmen. Diese unterstützt bei der Beurteilung der Situation, bei der Gefährdungseinschätzung sowie bei der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Darüber hinaus sind auch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Lehrer, (Sozial-)Pädagogen und andere gesetzlich verpflichtet, bei Verdachtsmomenten eine solche Fachberatung einzuholen – insbesondere zur Klärung, ob eine Informationsweitergabe an das Jugendamt erforderlich ist.
Die InsoFa der Stadt Nettetal ist von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16 Uhr unter Telefon 02153/898-5155 beziehungsweise per E-Mail an insofa@nettetal.de erreichbar. Ist gerade keine Kinderschutzfachkraft telefonisch erreichbar, wird um Kontaktaufnahme per E-Mail gebeten. Bei einer akuten Kindeswohlgefährdung wird gebeten, sich umgehend an die Notfallnummern des Allgemeinen Sozialen Dienstes Nettetal (0172/ 4650758) zu wenden. Außerhalb der Zeiten der Stadtverwaltung Nettetal wird geraten, direkt die örtliche Polizei zu informieren.