Bis Heiligabend verteilen die Politessen und Verkehrsüberwacher sogenannte „Weihnachtsknöllchen“.
Statt einer kostenpflichtigen Verwarnung erhalten Autofahrerinnen und Autofahrer bei kleineren Verstößen – etwa bei überschrittener Parkzeit oder vergessener Parkscheibe – einen Hinweis mit einem Betrag von 0,00 Euro. Verbunden ist dieser mit einem freundlichen Weihnachts- und Silvestergruß.
Unverändert konsequent geahndet werden jedoch schwerwiegende Verstöße. Dazu zählen unter anderem das Parken im absoluten Halteverbot, auf Geh- und Radwegen, auf Behindertenparkplätzen sowie alle Fälle, in denen andere Verkehrsteilnehmende behindert oder gefährdet werden (pst).