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Die unabhängige Mindestlohnkommission einigt sich auf einen langsamen Anstieg der Lohnuntergrenze im kommenden Jahr. Mitte 2022 ist ein größerer Sprung auf 10,45 Euro geplant. Bei Arbeitgebern und manchen Ökonomen stößt der Beschluss auf Kritik.

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Foto: RPD/Tester

Der Mindestlohn für etwa zwei Millionen Beschäftigte soll in vier Schritten bis Mitte 2022 von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 10,45 Euro steigen. Das hat die unabhängige Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern am Dienstag nach zähen, langwierigen Diskussionen empfohlen. Zum 1. Januar 2021 soll die Lohnuntergrenze zunächst nur moderat und zwar um 15 Cent auf 9,50 Euro angehoben werden. Zum 1. Juli 2021 ist eine weitere Anpassung auf 9,60 Euro vorgesehen. Zum Jahresbeginn 2022 folgt ein weiterer Schritt auf 9,82 Euro. Erst Mitte 2022 ist ein letzter, größerer Schritt auf 10,45 Euro vorgesehen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, die Empfehlungen zügig per Verordnung umzusetzen.

Der gesetzliche Mindestlohn war 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt worden. Er wird alle zwei Jahre von einer 13-köpfigen unabhängigen Kommission für die folgenden Jahre neu festgelegt. Dabei soll sich die Kommission an der allgemeinen Tariflohnentwicklung der zurückliegenden zwei Jahre, an der Inflation und der Konjunkturlage orientieren. Erstmals seit 2015 rutschte die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr in eine tiefe Rezession: Deshalb war die Entscheidung mit besonderer Spannung erwartet worden. Ohne den Ausbruch der Corona-Krise hätte der Mindestlohn auf der Basis der bisherigen Tariflohnentwicklung bereits Anfang 2021 auf über 9,80 Euro steigen müssen.