Rheinhausen. Werden in einer Straße die Fahrbahn, der Gehweg, der Parkstreifen, der Radweg, die Beleuchtung oder die Straßenentwässerung erneuert oder verbessert, so beteiligt Duisburg die Grundstückseigentümer an den Kosten. Die Beitragspflicht ist geregelt in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt.
2018 gab es auf Landesebene verschiedene Initiativen zur Abschaffung dieser Vorgänge, gleichzeitig äußerten aber auch viele Bürgermeister und die Kommunalen Spitzenverbände den Wunsch nach grundsätzlicher Beibehaltung des Systems und Novellierung der zugrunde liegenden Regelungen. Mindereinnahmen müssten ausgeglichen werden. Das Land reagierte insofern, als dass sie durch einen Fördertopf in Höhe von 65 Millionen Euro jährlich zum einen die Beitragszahler entlastet und zum anderen die Mindereinnahmen der Kommunen durch diese Entlastung kompensiert. Anders ausgedrückt: Die für die Städte und Gemeinden ausfallenden Beiträge der Anlieger werden durch ein Sonderprogramm des Landes ersetzt. Die Fördermittel können in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden.
Mit einem detaillierten Fragenkatalog will die CDU im Bezirk Rheinhausen wissen, ob die Stadt den NRW-Fördertopf im Visier hat, davon die Gartenstraße profitiert oder auch nicht und ob bei späteren Arbeiten an den Gehwegen und Parkplätzen wieder mit dem pekuniären „Segen von Kloster Kamp“ zu rechnen ist. Die Forderung der CDU-Fraktion Rheinhausen: „Wir verlangen von der Stadt, dass sie am Programm teilnimmt, um enorme Summen von den Anliegern fernzuhalten. Tut dies die Stadt nicht, werden wir dies, Maßnahme für Maßnahme, mit den Bürgern besprechen und entsprechende Aktionen einleiten.“