„Die zum Juni geplante Gesetzesänderung, Mutterschutz künftig auch bei einer Fehlgeburt ab der 13.Woche zu gewähren, ist ein bedeutender Fortschritt, so unsere Meinung“, schreibt der Verein in seiner Pressemitteilung zum Thema.
Laut Schätzung des Bundesverbandes der Gynäkolog*innen würde etwa jede 3. Frau in ihrem Leben einmal eine Fehlgeburt erleben. Die Folgen sind physischer Natur, wie beispielweise Schmerzen, Blutungen, Entzündungen und auch psychischer Natur, wie Depressionen, Angstzustände oder intensive Trauer. Frauen benötigen Raum und Zeit, den Verlust zu verarbeiten, ohne sich großartig beim Arzt erklären zu müssen. Ein gestaffelter Mutterschutz sei eine Anerkennung dieses Verlusts, heißt es weiter.
Außenstehende können sich oft schwerlich vorstellen, dass eine Fehlgeburt im Frühstadium sehr belastend sein kann, da fallen Sätze wie „Das war ja noch gar kein richtiges Kind, du hast es ja noch nicht gesehen oder gehalten“. Für die Eltern sei dies sehr schmerzhaft, erklärt der Verein: „Hier bieten wir als Schwangerschaftsberatungsstelle auch Trauerbegleitung an, denn die Bindung an ein Kind beginnt aus unserer Sicht schon weit vor der Geburt. Hoffnungen und Zukunftsvorstellungen werden zerstört. Gerade der Tod eines Kindes ist noch oft tabuisiert, für die meisten Menschen sehr erschreckend. Aufklärung ist hier ebenso wichtig, z.B. dass die verwaiste Mutter dennoch eine Hebammenbetreuung zur Rückbildung oder bei Belastung durch den Milcheinschuß nutzen darf. Die Frau ist Mama geworden und hat die gleichen Beschwerden nach einer Geburt, nur ist das Kind nicht bei ihr. Die neue gesetzliche Regelung zum gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Woche kann hier bei der Enttabuisierung helfen. Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger dauert auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt: ab der 13. Woche - bis zu 2 Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche - bis zu 6 Wochen Mutterschutz und ab der 20. Woche - bis zu 8 Wochen Mutterschutz. Wir begrüßen auch, dass die Frauen während der Schutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen haben, da dies natürlich den finanziellen Druck nimmt. Der Frau sollte es natürlich selbst überlassen sein, ob sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen möchte. Denn manchmal kann die Rückkehr in den Job auch ein hilfreicher Weg sein, sofern ein wertvolles Arbeitsklima herrscht, mit Verständnis und Raum für emotionale Pausen. Auch hierzu beraten wir gern und helfen bei der Entscheidungsfindung.“