Rheinberg Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Rheinberg · Am Sonntag, 14. September, werden die Kommunalwahlen stattfinden.

Als Wahlhelfer dürfen alle Wahlberechtigten tätig sein, also Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 16 Tagen in Rheinberg ihren Hauptwohnsitz haben.

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Bei dieser Wahl werden in Rheinberg der/die Bürgermeister*in und die Mitglieder des Stadtrates gewählt. Außerdem findet an dem Tag gleichzeitig die Landrats- und Kreistagswahl sowie die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr statt.

Die Stadt Rheinberg sucht zur Durchführung dieser Wahlen noch Wahlhelfer*innen. Wer Interesse daran hat, sich aktiv am demokratischen Geschehen zu beteiligen, kann sich unter www.rheinberg.de/wahlhelfer selber als Wahlhelfer*in registrieren. Als Wahlhelfer dürfen alle Wahlberechtigten tätig sein, also Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 16 Tagen in Rheinberg ihren Hauptwohnsitz haben. Die Mitteilung, ob Interessierte als Wahlhelfer*innen vorgesehen sind, erfolgt voraussichtlich im Laufe des Monats Mai. Für die ehrenamtliche Wahlhelfertätigkeit wird nach der Wahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt.

Für Fragen steht Jens Aschenbrenner vom Wahlamt telefonisch unter Tel.: 02843 171-177 oder per Mail an wahlamt@rheinberg.de gerne zur Verfügung.

Sollte am 14. September entweder bei der Wahl zum/zur Bürgermeister*in oder bei der Wahl zum/zur Landrat/Landrätin kein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen erreichen, so kommt es am Sonntag, 28. September, zu einer Stichwahl. Da dieser Termin aus organisatorischen und zeitlichen Gründen direkt mit vorbereitet wird, werden die freiwilligen Meldungen automatisch für den Termin der Stichwahl mitberücksichtigt. Falls dies nicht gewünscht ist, bittet das Wahlamt um einen entsprechenden Hinweis im Kommentarfeld bei der Selbstregistrierung. Eine separate Meldemöglichkeit ist derzeit leider nicht möglich.