Alternativgelände für den Bauwagenplatz in Duisburg Bauvoranfrage ist nötig

Hochheide / Hochfeld · Wenn die Wagenplatzbewohner des Vereins für "Experimentelles Wohnen" wollen, dass es in Sachen "Alternativgelände für den Wagenplatz an der Wörthstraße in Hochfeld" weitergeht, müssen sie eine Bauvoranfrage an das Amt für Baurecht und Bauberatung stellen.

Kein idealer Standort zwischen vierspuriger Umgehungsstraße und Discounter-Parkplatz, aber offenbar das einzige Gelände, was die Stadt Duisburg dem „Verein für experimentelles Wohnen“ als Alternativgelände zur Verfügung stellen würde.

Foto: google maps

Der Wagenplatz auf dem Gelände an der Ehrenstraße in Hochheide hat keine Zukunft mehr, das Gelände soll geräumt werden. Nach jahrelangem Hin und Her sowie anwaltschaftlicher und gerichtlicher Auseinandersetzung, steht die Kündigung lange fest. Die Stadt Duisburg hat dem Verein für "Experimentelles Wohnen" im Februar dennoch eine ca. 2.700 m² Teilfläche an der Wörthstraße in Hochfeld als Alternativgelände vorgestellt und bislang auf eine Räumung des alten Geländes verzichtet.

In der Sache ist bisher jedoch nichts passiert. Wagenplatzsprecher Fred Walt beklagte jüngst, dass die Stadt sich nicht mehr melde und davon ausgehe, der Verein hätte das Gelände abgelehnt. Dies stimme allerdings nicht, sondern man habe lediglich nach weiteren Alternativgeländen gefragt. Eine kurze e-mail Korrespondenz belegt dies. Auch Nachfragen bezüglich Pachthöhe, Pachtdauer und baurechtlichen Auflagen wurden gestellt.

Die Stadt Duisburg macht auf Nachfrage eindeutig klar, dass als Voraussetzung für eine Nutzung des Alternativgeländes es zunächst nötig sei, dass der Verein eine Bauvoranfrage für das Wagenplatz-Projekt stelle. Die Stadt habe dazu aufgefordert, allerdings sei bis heute nichts passiert. Erst wenn die Bauvoranfrage positiv ausfallen würde und eine Realisierung des Wagenplatzprojektes auf dem Gelände möglich wäre, würde man weitere Details besprechen, so Stadtsprecherin Susanne Stölting.

Ansprechpartner für die Bauvoranfrage seien die Kollegen vom Amt für Baurecht und Bauberatung. Der Verein müsste also einen Architekten engagieren, der die Planungen für die Realisierung eines Bauwagenplatzes entwerfen müsste und die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit vorab mit dem Amt abstimmen. Ebenso hätte man dem Verein erneut mitgeteilt, dass seitens der Stadt keine weiteren Alternativgrundstücke zur Verfügung ständen und sich der Verein daher auf dem freien Markt umsehen müsse, wenn das Gelände an der Wörthstraße nicht zusage.

Wie lange die Frist für den Verbleib auf dem alten Gelände in Hochheide noch währt, hänge derweil von verwaltungsinternen Gesprächen ab, die anstehen würden.