Keinen einzigen bewilligungsreifen Förderantrag musste die städtische Abteilung Wohnraumförderung und Wohnungsmarktbeobachtung 2024 zurückweisen. Abteilungsleiterin Dr. Alice Herlé fasst die Entwicklung so zusammen: „Wir beobachten schon seit 2023, dass die Förderdarlehen des Landes in Zeiten steigender Baukreditzinsen eine immer attraktivere Option werden.“
Trotz der anhaltend hohen Nachfrage lag das Mönchengladbach zugeteilte Förderbudget Anfang 2024 zunächst bei 16,4 Millionen Euro. Schnell lagen bei der Stadt mehr Anträge vor, als man mit dieser Summe hätte bewilligen können. Im Sommer hat dann das Land die Gesamtfördersumme für alle Kommunen um 1 Milliarde Euro erhöht. Diese Gelegenheit nutze die städtische Wohnraumförderung Mönchengladbach und stellte im Verlauf des Jahres mehrere Anträge, um das Budget für Mönchengladbach zu erhöhen – mit Erfolg. Letztlich konnten so fast dreimal so viele Mittel bewilligt werden, wie zunächst angenommen (274 Prozent des Ursprungsbudgets).
„Jeder Euro aus der Wohnraumförderung, der nach Mönchengladbach fließt, hilft, die Lage auf dem hiesigen Wohnungsmarkt zu entspannen – ganz besonders im Bereich des geförderten Wohnens. Mich freut, dass unsere kommunale Wohnungsbauoffensive sichtbar wird und die städtische WohnBau auch wieder baut“, sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz ergänzt: „Es ist wichtig, dass das Land mit der deutlichen Aufstockung des Budgets Verantwortung übernommen hat. Dies setzt einen wichtigen Wirtschaftsförderungsimpuls für Handwerk und örtliche Bauwirtschaft.“
Die Wohnraumförderung gemäß der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen im Land NRW umfasst unterschiedliche Teilsegmente, für die Förderdarlehen beantragt werden können. Der mit 31,8 Millionen Euro (2023: 12,3 Mio) größte Teil des Budgets fließt in die Neuschaffung von Mietwohnraum. Rund 8,9 Millionen Euro (2023: 8,3 Mio) gehen in den Neubau oder den Erwerb von Wohneigentum. Und noch einmal rund 4,2 Millionen Euro (2023: 1 Mio) dienen der Modernisierung von Mietwohnungen oder von Wohneigentum. Insgesamt profitieren 43 Wohneinheiten von der Modernisierungsförderung. 51 Mal wird Wohneigentum gefördert. Und 123 öffentlich geförderte Mietwohnungen werden mithilfe der Darlehen realisiert.
Die Wirkung, gerade im Bereich des Mietwohnungsbaus, entfaltet sich erst in einigen Jahren, wenn die Bauvorhaben fertiggestellt werden. Allerdings sind 2024 auch drei Mehrfamilienhausbauten fertig geworden, die bereits in den Jahren 2018 und 2019 bewilligt worden waren. Insgesamt 49 Wohneinheiten stehen dadurch dem öffentlich geförderten Wohnen in Mönchengladbach neu zur Verfügung. Gleichzeitig scheiden jedoch jedes Jahr deutlich mehr Wohneinheiten aus der Mietpreisbindung aus, weil für sie die seinerzeit festgelegte Bindungsfrist ausläuft.
Wer ein Förderdarlehen über die Wohnraumförderbestimmungen des Landes in Anspruch nimmt, profitiert von moderaten Zinsen und Tilgungsnachlässen und muss nicht den vollen Kredit zurückzahlen. Im Gegenzug verpflichtet der Bauherr sich für einen festgelegten Zeitraum, dass mithilfe der Förderung gebaute Eigenheim selbst zu nutzen beziehungsweise die so errichteten Wohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnens zu einem vorgegebenen geringen Mietpreis auf den Markt zu bringen.
Mehr Info unter www.stadt.mg/wohnen