Was die Behörden unternehmen müssen, wenn die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein festgestellt wird, ist klar geregelt: Ein sogenanntes gefährdetes Gebiet wird festgelegt und eine Pufferzone eingerichtet, die nicht von der Tierseuche betroffen ist. Der Transport von Hausschweinen und Schweinefleischerzeugnisse aus diesen Gebieten ist dann grundsätzlich verboten. Für Wildschweine wird eine zeitlich begrenzte Jagdruhe angeordnet, um infizierte Tiere nicht zu vertreiben. Außerdem muss der betroffene Bereich nach verendeten oder noch lebenden Wildschweinen abgesucht werden, die auf das Virus untersucht werden.
Wie die Suche und Bergung verendeter Wildschweine in der Praxis klappt, wird der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit am Donnerstagvormittag, 22. September, mit Unterstützung der Feuerwehr und des Fachbereichs Geoinformation im Hardter Wald üben. Bei der Suche nach den Wildschwein-Attrappen wird auch eine Drohne mit Wärmebildkamera eingesetzt.
Hintergrund: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Vorkommen ursprünglich auf Afrika begrenzt war. In Deutschland wurde die ASP erstmals im September 2020 festgestellt. Jüngste Ausbrüche gab es in Niedersachsen und Brandenburg im Juli 2022. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Auch vom Verzehr von kontaminiertem Fleisch geht keine Gefahr für die Gesundheit aus. Für Schweine ist die ASP allerdings in jedem Fall tödlich.