Früherer Braunkohleausstieg Positionspapier: Alle Parteien einig
Mönchengladbach · Der Rat hat in seiner Sitzung gestern ein Positionspapier zum Braunkohleausstieg verabschiedet. Die Stadt sieht noch erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich eines früheren Ausstiegs.
Der Rat der Stadt hat in seiner letzten Sitzung einstimmig ein Positionspapier zum Braunkohlenausstieg verabschiedet, um „komplexe Fragestellungen“ gegenüber Bund und Land NRW, die mit einem früheren Ausstieg im Jahr 2030 verbunden sind, rechtzeitig zu klären. „Ich freue mich sehr, dass wir bei einem so wichtigen Thema, das die Zukunft unserer Stadt massiv beeinflussen wird, ein Zeichen gesetzt haben. Das parteiübergreifende Votum zeigt, dass wir bei diesem Thema mit einer Stimme sprechen“, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs.
Für Stadtdirektor und Umweltdezernent Dr. Gregor Bonin ist ein früherer Ausstieg aus der Braunkohle sicherlich ein lohnender Schritt, aber der müsse gut vorbereitet sein: „Es müssen noch viele Fragen geklärt werden, bevor wir uns über einen vorzeitigen Braunkohlenausstieg freuen können. Dabei ist eine geordnete Beendigung des Tagebaus eine Grundbedingung. Das betrifft insbesondere die wasserwirtschaftlich-ökologischen Aspekte, die erst geregelt sein müssen, als auch die Neuplanung eines überregionalen und leistungsfähigen Verkehrsnetzes. Außerdem muss sichergestellt sein, dass zu jedem Zeitpunkt ausreichende finanzielle Mittel zur Abdeckung der mit dem Braunkohlenabbau verbundenen Folgekosten zur Verfügung stehen müssen.“
Die Ankündigung der neuen Bundesregierung, das Ende des Tagesbaus Garzweiler „idealerweise“ schon 2030 anzustreben und nicht wie in der IV. Leitentscheidung beschrieben spätestens im Jahr 2038, wird zu Veränderungen bei der Rekultivierung, der Entwicklung der Tagebaufolgelandschaft und den wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen. Vor allem hinsichtlich der wasserwirtschaftlich zwingenden Verfüllung des östlichen Restlochs mit gekalktem Abraum besteht die große Unsicherheit, ob ein zu erwartender verkleinerter Tagebau hier ausreichende Massen zur Verfügung stellen kann. Hiervon hängt die wasserwirtschaftliche Qualität und Nutzbarkeit des Grundwassers der Region und des Restsees in entscheidendem Maße ab. Weiter wird sich die Lage und Größe des Tagebaurestsees verändern, wodurch sich zukünftig auch Auswirkungen auf die Anbindung der Niers ergeben werden. Der Zeitpunkt des Rheinwasserbedarfs, der für die Befüllung des Restlochs und die Stützung des Grundwasserhaushalts und der Oberflächengewässer vorgesehen ist, wird sich verschieben, da jede Tagebauverkleinerung eine andere Verfügbarkeit von Sümpfungs- und damit Ersatzwasser bedeutet. Sorge bereiten hier die restriktiven Vorgaben der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins, die nur eine geringe Entnahmemenge aus dem Rhein insbesondere bei Niedrigwasser erlaubt. Die kontinuierliche Zuführung von aufbereitetem Rheinwasser ist für das Ersatzwassersystem der Stadt jedoch zur Erhaltung der Feuchtgebiete und zur Sicherung der Trink- und Nutzwasserversorgung notwendig. Die Entnahmebeschränkungen gefährden auch das zugesicherte Ziel, den Garzweiler Restsee innerhalb von 40 Jahren zu fluten.