Neues Netzwerk Kinderschutz nimmt Ende Mai die Arbeit auf Wichtige Säule für den Kinderschutz

Mönchengladbach · Premiere am 24. Mai, dann trifft sich das Netzwerk Kinderschutz der Stadt Mönchengladbach zum ersten Mal. Zu dem Netzwerk gehören Fachkräfte aus der freien Jugendhilfe, der Städtischen Kliniken, dem Schulmedizinischen Dienst, der Familiengerichte, der Staatsanwaltschaft und der Polizei, Hebammen, Vertreter*innen der Schulformen und weitere Akteure aus dem Handlungsfeld Kinderschutz. Insgesamt werden 43 Vertreterinnen aus 20 Institutionen im Haus Erholung erwartet.

In Mönchengladbach hat sich ein neues Netzwerk Kinderschutz gegründet.

Foto: Stadt MG / Markus Rick/Markus Rick

Sozialdezernentin Dörte Schall ist zuversichtlich, dass dieses Netzwerk seine Wirkung für den Kinderschutz in der Stadt nachhaltig entfaltet: „Durch ein abgestimmtes Zusammenarbeiten aller Institutionen der Stadtgesellschaft im Kinderschutz entsteht eine wirkliche Sensibilisierung für die Unterstützungsbedarfe von Kindern und Jugendlichen.“

Über ein Jahr lang hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als Grundlage für diese Arbeitsgemeinschaft ein kommunales Kinderschutzkonzept entwickelt. Diese praktische Handreichung für alle Menschen, die täglich mit Kindern arbeiten, hat der Jugendhilfeausschuss im März 2023 beschlossen. Beim Kinderschutzkonzept wurde die Stadt von Sabine Wißdorf aus dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung unterstützt und begleitet. Wißdorf war unter anderem Mitglied des parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages zu den Missbrauchsfällen in Lügde.

Das Kinderschutzkonzept soll darüber hinaus den Bürger*innen einen Einblick und einen Zugang zu diesem Thema ermöglichen. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Mönchengladbach werden somit besonders in den Blick genommen und gestärkt. Jugendamtsleiter Klaus Röttgen betont den dialogischen Ansatz des Konzeptes und der Netzwerktreffen: „Bei allen Maßnahmen steht die Prävention und die Aufklärung von möglichen Gefahren im Vordergrund. Liegt der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung vor, ist es für alle Beteiligten wichtig zu wissen, was nun konkret zu tun ist. Ein entsprechender Ablaufplan findet sich im Kinderschutzkonzept.“

Die inhaltliche Ausgestaltung wurde vor dem Beschluss im Jugendhilfeausschuss unter Beteiligung von Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und in den bestehenden pädagogischen Arbeitsgemeinschaften vorgestellt. Die Bildung und kontinuierliche Zusammenarbeit der vorgenannten Institutionen, setzt somit die Vorgaben des Landeskindeschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens um. Das Landeskinderschutzgesetz NRW ist ein Ergebnis der Erkenntnisse aus der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster, sowie eine weiterführende Ergänzung der Bundesgesetzgebung auf Landesebene.

Zum 1. Januar 2023 wurde bereits im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Stelle der Netzwerkkoordination Kinderschutz geschaffen, um den Anforderungen aus dem Landeskinderschutzgesetz gerecht zu werden. Somit wird die regelmäßige Durchführung der Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz, die Netzwerkpflege, die Entwicklung und Pflege eines gemeinsamen Verständnisses sowie eine gemeinsame (einheitlichen) Haltung im Kinderschutz garantiert.