Stadt Mönchengladbach nimmt am Härtefallfonds der Landesregierung teil Anträge stellen: „Alle Kinder essen mit“

Mönchengladbach · Auch für das Schuljahr 2024/2025 wird die Stadt Mönchengladbach Zuwendungen aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ beantragen und damit bedürftige Mönchengladbacher Familien unterstützen. Anträge können jetzt gestellt werden.

Für das Programm „Alle Kinder essen mit“ können für das neue Schuljahr jetzt Anträge gestellt werden.

Foto: pexels/Engin Akyurt

Die Landesregierung unterstützt mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ Familien, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. So können auch Kinder aus Haushalten, die keinen Anspruch auf Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, Leistungen erhalten, wenn die Familie über Einkommen im vergleichbaren Umfang verfügt.

Aus dem Härtefallfonds können die Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen oder einer Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder auch in Horten finanziert werden. Entsprechende Anträge müssen rechtzeitig und vollständig eingehen und bewilligungsfähig sein.

Wichtig: Es muss es sich um eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung handeln, die in einem organisatorischen Bezug zur Schule oder zur Kindertagesbetreuung steht oder in der jeweiligen Verantwortung der Schule oder Kindertagesbetreuung stattfindet. Eine Mittagsverpflegung, die nicht in den Räumen der Schule oder Kindertagesbetreuung stattfindet oder nicht von den Einrichtungen organisatorisch begleitet wird, kann nicht gefördert werden.

Aus dem Härtefallfonds können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für mehrtägige Klassenfahrten bezuschusst werden.

Damit Gelder aus dem Härtefallfonds beantragt werden können, darf für das Kind kein vorrangiger Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen. Die Zahlungen können den Förderrichtlinien nach ausschließlich direkt an die Leistungsanbieter und nicht an die Familien ausgezahlt werden.

Anträge, die vollständig mit allen Nachweisen über Einkommen (zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unterhalt) und Ausgaben (zum Beispiel Miete, Versicherungen, sonstige Verpflichtungen) sowie einer erforderlichen Datenschutzeinwilligung bis zum 30. September eingehen, können rückwirkend ab August 2024 bewilligt werden. Für später eingehende Anträge können Leistungen frühestens ab Januar 2025 gewährt werden.

Die einzureichende Einverständniserklärung zum Datenschutz steht unter www.bildungspaket-mg.de zur Verfügung. Das Antragsformular, die Förderrichtlinien und weitere Informationen stehen auf der Internetseite www.mags.nrw/alle-kinder-essen-mit zur Verfügung.

Anträge können bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach, Fachbereich Soziales und Wohnen, Bildung und Teilhabe, Aachener Straße 2, 41061 Mönchengladbach, eingereicht werden.
Rückfragen zum Härtefallfonds können per E-Mail an bildungspaket@moenchengladbach.de oder telefonisch 02161/25-3249 gestellt werden.

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