Vorausgegangen war den Festnahmen und den Verhandlungen intensive Ermittlungsarbeit im Rahmen einer Ermittlungskommission. Diese hatte zunächst den Verdacht gegen eine sechsköpfige Gruppe ergeben, die im Mönchengladbacher Stadtgebiet - insbesondere in der Nähe des Tippwegs in Rheydt und am Mönchengladbacher Hauptbahnhof - den Straßenverkauf von Kokain organisiert hatte.
Am Montag, 17. Februar, hatten Polizeibeamte unter Federführung der Polizei Mönchengladbach in Mönchengladbach, Krefeld und Düsseldorf Haftbefehle gegen die sechs Tatverdächtigen im Alter zwischen 24 und 30 Jahren vollstreckt. Bei ihnen waren bei Hausdurchsuchungen größere Mengen Kokain, Bargeld im fünfstelligen Bereich sowie Waffen sichergestellt worden.
Mit Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 4. November erhielt nun der mutmaßliche Kopf der Bande eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Zwei Männer, die das Kokain in einer Krefelder Wohnung verpackt haben, verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von je sieben Jahren und sechs Monaten. Zwei weitere Männer, die das Kokain in Mönchengladbach verteilten, bekamen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten bzw. sieben Jahren und sechs Monaten. Für einen Verbinder zwischen der Bandenführung und den Verteilern lautete das Urteil: sechs Jahre Freiheitsstrafe. Drei Jahre Freiheitsstrafe gab es außerdem für einen Bunkerhalter, der die Drogen in seiner Wohnung in Krefeld gelagert haben soll. Ihn hatte die Polizei später im Laufe der Ermittlungen festgenommen.
Die zweite Strafkammer des Landgerichts folgte damit weitestgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bereits in den vergangenen Monaten waren neun weitere Männer zwischen 41 und 56 Jahren und eine 49-jährige Frau, die das Kokain an Endkunden verkauft haben sollen, zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und zehn Monaten und vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.