Zu Besuch bei Familie Klinkenberg, kommt Tochter Lara auf ihrem Aktivrollstuhl angefahren und nimmt rege daran teil, was ihr Vater Ulrich Klinkenberg über seine Bemühungen schildert, einen neuen Aktivrollstuhl für sie zu bekommen. Ursprünglich hatten sie sich sogar ein Elektrorollstuhl erhofft. Denn sogar mit dem kann Lara fahren, wie sie sagt.
Ihre Krankenkasse (mit zwei Buchstaben) lehnt nun aber sowohldie Übernahme der Kosten für einen neuen als auch die Reparatur ihres alten Aktivrollstuhls ab („nicht „wirtschaftlich“), bei dem ein kaputter Bolzen bereits eine „Schieflage“ beim Sitzen verursacht, von der Lara Rückenschmerzen hat, und dessen abgenutzte Pelotten ihr die Oberarme wundscheuern. Auf den „Greifreifenrollstuhl mit multifunktionaler Sitzeinheit“, den die Krankenkasse als „Ersatz“ bewilligt hat, will sie aber unter keinen Umständen umsteigen – weil sie dann ihren Aktivrollstuhl und damit das kleine bisschen Selbstbestimmung, das ihr bleibt, aufgeben müsste: Zu Hause ohne Hilfe zu ihrem Lego-Tisch oder draußen über den Bürgersteig fahren – unmöglich mit dem „Schieberollstuhl“. Sich bei der Arbeit in der Behindertenwerkstatt, die sie jetzt, da sie medikamentös gut gegen ihre Krampfanfälle eingestellt ist, wieder aufnehmen möchte, unabhängig bewegen – geht nicht mehr! Teilhabe, Selbstbestimmung, Würde – vorbei! „Die müssten sich mal in so einen Stuhl reinsetzen, damit sie wissen, wie sich das anfühlt“, sagt Lara und ergänzt traurig: „Ich hab mir das doch nicht ausgesucht!“
Ulrich Klinkenberg, der tagsüber für seine Tochter da ist, während seine Frau arbeitet, findet drastische Worte: „Wenn sie in den Schieberollstuhl muss, das wär‘ das Ende!“
Auch sein Widerspruch wurde abgelehnt. Und selber könne die Familie die Kosten für den neuen Aktivrollstuhl oder die Reparatur des alten Modells nicht aufbringen.
Auf Anfrage betont die Krankenkasse, dass ihr „die Versorgung ihrer Versicherten nach dem aktuellen medizinischen Stand sehr wichtig“ sei, und verweist auf ein Gutachten, an dessen Ergebnis sie gebunden sei. Die Kasse habe den medizinischen Dienst beauftragt, festzustellen, welcher Rollstuhl der für Lara Klinkenberg geeignetste sei. Und das ist die besagte „Alternative“.
Lara erklärt, dass bei der „Untersuchung“, die wohl eher einer Befragung glich, „alles falsch aufgeschrieben worden sei“ und niemand sich einen Eindruck davon verschafft habe, wie gut sie mit dem Aktivrollstuhl zurechtkomme. Dabei gibt es sogar Videos, die das belegen: Lara, beim Gassifahren mit dem Hund. Möglicherweise ist es bei der Untersuchung zu einer Fehleinschätzung gekommen. Aber auf die Option eines neuen Gutachtens lässt die Krankenkasse sich nicht ein. „Im Widerspruchsbescheid wird ausführlich begründet, warum dem Widerspruch nicht stattgegeben werden konnte“, so die Kasse. „Gegen den Bescheid kann die Familie Klinkenberg beim zuständigen Sozialgericht Klage einreichen.“
Am 3. April hat Lara Geburtstag. Ihr sehnlichster Wunsch wird sich wohl nicht erfüllen: Teilhabe.