Rat schnürt Millionenpaket Entlastungspaket der Stadt Nettetal wegen Corona

Nettetal · Der Rat der Stadt Nettetal schnürt ein Paket von rund vier Millionen Euro.

Die Soforthilfe aus dem Rathaus kommt vor allem Familien, Vereinen, Einzelhandel, Gastronomie und Unternehmen zugute.

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Die Stadt Nettetal schnürt in einem gemeinsamen Schulterschluss fast aller im Rat vertretenden Fraktionen in der Corona-Krise ein Paket von rund vier Millionen Euro zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Soforthilfe aus dem Rathaus kommt vor allem Familien, Vereinen, Einzelhandel, Gastronomie und Unternehmen zugute. Per Dringlichkeitsbeschluss werden für April die Kita-Gebühren gestrichen. Gebühren und Abgaben werden erst später eingezogen. Steuerzahlungen werden herabgesetzt oder gestundet, Gebühren für Corona-bedingte Absagen erstattet.

„Der Shut-down, also die Einschränkung in Folge der Corona-Krise, führt in der Wirtschaft und bei vielen Privathaushalten zu finanziellen Engpässen“, sagt Bürgermeister Christian Wagner. Die Stadt Nettetal wolle die negativen Folgen der Krise für die Bürgerinnen und Bürger zunächst abmildern. Diese Zielrichtung wird von den Nettetaler Ratsfraktionen mit Ausnahme der WIN-Fraktion mitgetragen, die zwar den Verzicht auf die Kita-Gebühren und das Nichterheben von Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren mitträgt, das Aufschieben von Zahlungen jedoch ablehnt. Die Fraktionsspitzen hatten in zwei intensiven Telefonkonferenzen des Ältestenrates die Vorschläge der Verwaltung diskutiert, ergänzt und soweit in der jetzigen Situation möglich, mit den Fraktionsmitgliedern besprochen.

Ein wichtiger Baustein bleibt die schon in der letzten Woche angekündigte Entlastung bei den Beiträgen im Betreuungsbereich. Wenn die Kommune für den April auf Kita-Gebühren verzichtet, bedeutet das zunächst ein Minus in Höhe von 190.000 Euro – aufgeteilt nach Kindertageseinrichtungen, offenem Ganztag und Kindertagespflege. Das Rathaus der Seenstadt rechnet allerdings damit, dass das Land NRW, das die Kitas aufgrund der Pandemie geschlossen hat, 50 Prozent dieser Mindereinnahmen übernimmt.

Den größten Effekt bringt das Aufschieben von Zahlungsverpflichtungen in den Spätsommer oder Herbst. Allein bei der Grundsteuer B (Grundstücksbesitzer) werden die Nettetaler Bürgerinnen und Bürger mit 1,67 Millionen Euro zunächst weniger belastet. Gebühren für Baugenehmigungen oder Friedhöfe werden erst Mitte August geltend gemacht. Weitere Posten betreffen Gewässer, Grundsteuer A, Straßenreinigung, Abfall-Entsorgung und Niederschlagwasser – insgesamt sind das knapp 3,86 Millionen Euro. Wer seine Grundbesitzabgaben dennoch zahlen will, kann dies auch weiterhin tun. Ab 15. August 2020 werden dann diese Abgaben nacherhoben. Sollte dies die individuelle Leistungsfähigkeit überschreiten, können die Betroffenen Anträge zu einer individuellen Regelung treffen.

WIN lehnt diese Maßnahme ab, konnte sich aber mit der Alternative, nur auf Antrag die Zahlungen zu stunden – analog zur Gewerbesteuer – nicht durchsetzen. Die anderen Ratsfraktionen wollten bewusst ein Zeichen setzen, und allen Zahlungspflichtigen in der Krise einen Aufschub gewähren.

Im Nettetaler Rathaus sind sich Politik und Verwaltung einig, dass sich das Risiko für den städtischen Etat in Grenzen hält, weil das Gros der Maßnahmen das Aufschieben von Zahlungen betrifft. Dennoch prüft Kämmerer Norbert Müller zurzeit, ob die Stadt kurzfristig Kredite aufnehmen sollte, um liquide zu bleiben.

Mit dem Paket will die Stadt die besonders Betroffenen schnell und unbürokratisch entlasten. So sollen die Zahlung der Hallennutzungsgebühren für das Jahr 2019 zunächst auf Oktober 2020 geschoben werden, was für die Sportvereine gut 52.000 Euro weniger aktuelle Belastung in der Krisenzeit bedeutet. 2021 sollen die Vereine auch nicht zur Kasse gebeten werden für den Zeitraum 2020, in dem die Hallen Corona-bedingt nicht genutzt werden können. Ferner müssen Gastronomen und Einzelhändler keine Sondernutzungsgebühren bezahlen, sofern ihre Ladenlokale verwaist sind.

Gewerbesteuer-Zahlungen und -Vorauszahlungen werden durch formlosen Antrag herabgesetzt oder zinslos für drei Monate gestundet. Das gleiche gilt für Gewerbesteuer-Nachzahlungen. Für ausgefallene Veranstaltungen wie beispielsweise das Frühlingsfest, den Nettetal-Tag, den Sportgalaball oder das Märzenfest werden die Verwaltungsgebühren erlassen.