Kölner Stifter überlässt Krefelder Kunstmuseen begehrte Werke des Künstlers Prangenberg „Mit einem Schlag richtig reich“

Krefeld · "Wir sind mit einem Schlag richtig reich geworden", frohlockt Dr. Martin Hentschel, Direktor der Krefelder Kunstmuseen. "Reich" - das bezieht sich nicht auf Geld, sondern auf begehrte Werke, die auf dem Kunstmarkt eigentlich nicht mehr greifbar sind.

Schwelgen in den gestifteten Kunstwerken: (v.l.) Ulrich Ebers, Vorsitzender der Heinz-und-Marianne-Ebers-Stiftung, Museumsdirektor Dr. Martin Hentschel und Klaus Böhlhoff, Schatzmeister der Stiftung.

Foto: Müller

Denn der Stifter Niels Dietrich aus Köln hat Hentschel erlaubt, sich aus dem Nachlass des verstorbenen Künstlers Norbert Prangenberg 10 gewichtige Gemälde und Skulpturen auszusuchen.

Prangenberg ist 2012 in Krefeld verstorben und verstand sich stets als Niederrheiner. Mit Dr. Hentschel stand der gebürtige Rommerskirchener seit gut 30 Jahren in Kontakt.

"Entscheidend an Prangenbergs Kunst ist seine innerliche, meditative Haltung", verweist Hentschel auf die abstrakten Gemälde, die geometrische Formen aufweisen. "Er hat sich gern von mittelalterlicher Malerei inspirieren lassen, vieles aus der Lichtästhetik von Kirchenräumen entnommen." Anregungen bezog Prangenberg aber auch aus dem zeichnerischen Werk von Joseph Beuys, ebenfalls ein Rheinländer.

Stifter Niels Dietrich betreibt eine Keramikwerkstatt; ursprünglich in Krefelds Nachbargemeinde Grefrath- Oedt, heute in Köln. Prangenberg war einst sein erster Kunde. Rechtlich hat er die 10 Werke der Heinz- und Marianne-Ebers-Stiftung zukommen lassen. Diese besteht seit 1997 und unterstützt die Krefelder Kunstmuseen durch großzügige Ankäufe von Kunstwerken. Die Stiftung wiederum stellt das Werkkonvolut dem Museum als Dauerleihgabe zur Verfügung.

"Wir werden einen großen Teil der Werke im Kaiser-Wilhelm-Museum ausstellen", plant Dr. Hentschel für die Zeit der Wiedereröffnung. Ob sie einen eigenen Raum beanspruchen können, steht derzeit noch nicht fest.

(City Anzeigenblatt Krefeld II)