Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 57 000 Euro.
Die geständige Anklagte versuchte ihre Taten damit zu entschuldigen, dass sie hätte Schulden begleichen müssen.
Bei der Verhandlung wurde auch bekannt, dass bereits 2015 ein Strafbefehl gegen sie ergangen war (acht Monate auf Bewährung), weil sie trotz eines Arbeitsverhältnisses Sozialleistungen bezogen hatte. Zudem soll es noch eine weitere Vorstrafe aus dem Jahr 2008 geben.