. Wo ist Europa auch in Nettetal greifbar, wo trifft man auf Auswirkungen europäischer Politik, die nicht sofort ins Auge fallen? Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) vereinheitlicht den rechtlichen Rahmen für die Wasser-Politik der Europäischen Union und bezweckt, die Wassernutzung nachhaltig und umweltverträglich zu gestalten. Sie gilt für alle Gewässer Europas, das heißt für das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Bezweckt werden soll mit der Richtlinie, dass der Gewässerschutz nicht mehr an Verwaltungs- oder Staatsgrenzen haltmachen soll. Die Betrachtung erfolgt vielmehr nach Flussgebieten, also anhand der natürlichen Grenzen.
Die Renaturierung von Fließsystemen ist dabei ein wichtiger Baustein und auch in Nettetal sowie dem Verbandsgebiet des Netteverbands vielerorts vorzufinden, finanziert unter anderem mit Fördermitteln der EU. In Nettetal wurden beziehungsweise werden folgende Projekte umgesetzt, u.a. Renaturierung des Mühlenbachs in verschiedenen Bereichen, Renaturierung Pletschbaches in einigen Bereichen, konzeptionelle Maßnahmen an den Netteseen (seit 2014), Wiederherstellung der Durchgängigkeit an der Stauanlage Ferkensbruch (2013), Sicherung/Gestaltung der Netteufer (Dämme) zwischen De Wittsee und Schrolik (2008/09), Umlegung der Nette und Bau einer Stauanlage am Windmühlenbruch (2005/06), Errichtung einer Fischaufstiegsanlage an der Leuther Mühle (2005) und mehr.
Die EU-WRRL wurde im Jahr 2002 durch Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes in bundesdeutsches Recht umgesetzt, das in allen Bundesländern einheitlich gilt. Die Richtlinie verpflichtet dazu, bei oberirdischen Gewässern den „guten ökologischen Zustand“ sowie den „guten chemischen Zustand“ zu erreichen. Außerdem regelt die Richtlinie, dass sich die Gewässer in ihren Eigenschaften nicht verschlechtern dürfen (Verschlechterungsverbot).
Oberflächengewässer haben einen „guten ökologischen Zustand“, wenn die dort vorgefundenen Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen in etwa dem entsprechen, was man ohne Einfluss des Menschen dort vorfinden würde. Kleine Abweichungen werden akzeptiert. Ein „sehr guter ökologischer Zustand“ entspricht also einer „unberührten Natur“.
Das „ökologische Potenzial“ findet als Zielsetzung immer dann Anwendung, wenn an einem Bach oder Fluss aufgrund wichtiger Nutzungen nicht alle für das Erreichen des guten ökologischen Zustands erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden können. Für diese Zielerreichung wurden in der Vergangenheit und werden auch in der Zukunft Renaturierungen - beispielsweise durch den Netteverband - durchgeführt. Doch diese Renaturierungen von Fließgewässern kosten Geld, zum Beispiel für Planung, Flächenankauf und die eigentlichen Baumaßnahmen. Wegen der hohen Kosten beteiligt sich die EU an der Förderung von Gewässerrenaturierungen. Die Förderung erfolgt nicht aus einem eigens eingerichteten Topf, sondern aus den bestehenden Fonds der EU. Da Wasserwirtschaft in Deutschland primär Sache der Bundesländer ist, sind sie auch weitestgehend für Renaturierungen verantwortlich und verwalten auch die Fördergelder der Europäischen Union. Eine Förderung, als Kombination aus EU-Geldern und Geldern aus der Landesebene beträgt in der Regel 40 bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.