Geschwindigkeitsbegrenzungen auf vielbefahrenen Straßen sind ein häufig diskutiertes Thema. Gerade wenn auch Wohnbebauung an Hauptverkehrswege heranragt, wünschen sich Anliegerinnen und Anlieger möglichst geringe Geschwindigkeiten und somit weniger Belastungen durch Lärm oder Abgase. So haben Anlieger der Hauptstraße bereits des Öfteren den Wunsch geäußert, dass hier eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h vorgeschrieben wird. Bei der Hauptstraße handelt es sich um eine klassifizierte Straße, die überörtliche Verkehre aufnehmen und einen durchgehenden Verkehrsfluss gewährleisten soll. Ferner ist die Hauptstraße eine Landesstraße (L 372), sodass hier der Landesbetrieb Straßenbau NRW der sogenannte Straßenbaulastträger ist. Er muss Maßnahmen wie einer Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit zustimmen. Die Anordnung einer solchen Geschwindigkeitsreduzierung erfolgt dann durch die Straßenverkehrsbehörde. Dies ist im Fall der Hauptstraße der Kreis Viersen.
Derartige Anregungen sowie dahingehende bereits erfolgte Untersuchungen zum Anlass nehmend hat die Gemeinde Niederkrüchten einen Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung für den Bereich der Hauptstraße zwischen Heinrichsstraße und Ortseinfahrt Steinkenrath beim Kreis Viersen gestellt. Mit Blick auf Belastungen durch Verkehrslärm bezieht sich die Gemeindeverwaltung in Ihrem Antrag auf Inhalte des Lärmaktionsplans sowie auf schalltechnische Untersuchungen, die im Rahmen der Bauleitplanung erfolgten. Darüber hinaus plant die Gemeinde im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW die Einrichtung eines Bürgerradwegs auf der angrenzenden Mönchengladbacher Straße zwischen der Ortseinfahrt Steinkenrath und dem Kreuzungsbereich Goethestraße / An der Beek. Im Rahmen dieser Baumaßnahme hatte der Landesbetrieb einer Geschwindigkeitsreduzierung für einen besonders belasteten Teilbereich der Hauptstraße zugestimmt, sollten bestimmte Belastungen durch Lärm nachgewiesen werden.
Nun teilt der Kreis Viersen mit, dass die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einem etwa 300 Meter langen Abschnitt der Hauptstraße zwischen den Einmündungen Heinrichsstraße und Adam-Houx-Straße möglich sei und ordnet die entsprechende Umsetzung an. Die sonst notwendige Grundlage einer solchen Maßnahme, das Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage, kann entfallen, da das Vorhandensein eines Fußgängerüberwegs wie auf Höhe von Café Achten eine Geschwindigkeitsreduzierung für einen solchen auf maximal 300 Meter beschränkten Bereich ermögliche. Die Umsetzung nimmt der Landesbetrieb Straßenbau NRW in den kommenden Wochen vor.