Die Krankenhäuser bitten darum, einen eigenen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske mitzubringen und beim Betreten der Einrichtung die Händedesinfektion durchzuführen.
Zur Sicherstellung der Patientenversorgung in den Wintermonaten sowie zum Schutze der Mitpatienten sei diese Regelung notwendig, sagt das Johanniter Krankenhaus.
„Diese Maßnahme dient dem Schutz der Patient:innen. Insbesondere in den Patientenzimmern ist das Tragen einer Maske von besonderer Bedeutung“, heißt es in der Pressemeldung des Bethaniens.